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Mavis42
Liebe Bauexperten unter euch,
Mein Mann und ich haben ein Baugrundstück von ca. 600 qm, Grundflächenzahl 0.4, Geschossflächenzahl 0.8 in Baden-Württemberg in Aussicht. Jedoch sind wir keine Experten und versuchen aus dem Bebauungsplan schlau zu werden. Es gilt die Landesbauordnung BW vom 1972.
Laut Bebauungsplan darf ein Einfamilienhaus I+IU gebaut werden. Auch ein Dachgeschoss ist soweit erlaubt, sofern dieses die 2/3 Regel bei einer lichten Höhe von 2,0m nicht überschreitet. Soweit so gut. Es ist eine Dachneigung von 22-33° erlaubt. Nun die Krux an der Sache: talseitig darf die Traufhöhe Max. 5.7m betragen und bergseitig Max. 3,5m. Das Grundstück ist nach unserer Meinung in einer nur sehr leichten Hanglage (noch nicht gemessen, aber von der Oberkante der Strasse betrachtet ist der höchste Punkt bei ca. +1,5m) daher können wir uns einfach nicht vorstellen wie bergseitig Max. 3,5m Traufhöhe erlaubt ist. Das ganze nimmt natürlich für das Dachgeschoss ordentlich auch an Kniestock weg. Zu dem kommt die Sonne von talseite auf die Längsseite des Hauses,die parallel zur Strasse laufen sollte, sodass eine Terrasse eher straßenseitig in Südwest sinnvoll ist, als bergseitig in den Norden.
Nun zu meinen Fragen:
1. Als Bezugspunkt für die Traufhöhen steht folgendes: "gemessen vom Schnittpunkt zwischen Hausgrund und festgelegter Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut."
Wie dürfen wir diese Definition verstehen? Was ist der Hausgrund, bspw. der Boden des EGs oder diejenige Stelle, die das Gelände schneidet?
2. Lohnt es sich für dieses Grundstück nach den gemachten Angaben zu kämpfen,da es einige Interessenten gibt?
Ich danke euch für eure Hilfe
Mein Mann und ich haben ein Baugrundstück von ca. 600 qm, Grundflächenzahl 0.4, Geschossflächenzahl 0.8 in Baden-Württemberg in Aussicht. Jedoch sind wir keine Experten und versuchen aus dem Bebauungsplan schlau zu werden. Es gilt die Landesbauordnung BW vom 1972.
Laut Bebauungsplan darf ein Einfamilienhaus I+IU gebaut werden. Auch ein Dachgeschoss ist soweit erlaubt, sofern dieses die 2/3 Regel bei einer lichten Höhe von 2,0m nicht überschreitet. Soweit so gut. Es ist eine Dachneigung von 22-33° erlaubt. Nun die Krux an der Sache: talseitig darf die Traufhöhe Max. 5.7m betragen und bergseitig Max. 3,5m. Das Grundstück ist nach unserer Meinung in einer nur sehr leichten Hanglage (noch nicht gemessen, aber von der Oberkante der Strasse betrachtet ist der höchste Punkt bei ca. +1,5m) daher können wir uns einfach nicht vorstellen wie bergseitig Max. 3,5m Traufhöhe erlaubt ist. Das ganze nimmt natürlich für das Dachgeschoss ordentlich auch an Kniestock weg. Zu dem kommt die Sonne von talseite auf die Längsseite des Hauses,die parallel zur Strasse laufen sollte, sodass eine Terrasse eher straßenseitig in Südwest sinnvoll ist, als bergseitig in den Norden.
Nun zu meinen Fragen:
1. Als Bezugspunkt für die Traufhöhen steht folgendes: "gemessen vom Schnittpunkt zwischen Hausgrund und festgelegter Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut."
Wie dürfen wir diese Definition verstehen? Was ist der Hausgrund, bspw. der Boden des EGs oder diejenige Stelle, die das Gelände schneidet?
2. Lohnt es sich für dieses Grundstück nach den gemachten Angaben zu kämpfen,da es einige Interessenten gibt?
Ich danke euch für eure Hilfe