Teil des Grundstücks als Beteiligungsgesamtheit

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tucana1

Hallo,

wir haben uns letztes Jahr ein Grundstück gekauft. Solange wir noch auf die Baugenehmigung warten, nutzen wir das Grundstück als Freizeitgrundstück.

WIr waren gestern auf unserem Grundstück und haben uns gewundert, warum 3 unserer Nachbarn ihre gelben Säcke und die Restmülltonnen auf unser Grundstück abgestellt haben.

Ich habe unsere Nachbarn höflich gefragt, was das soll und warum unser Grundstück als Ablagefläche für Müll dienen soll. Auch wenn wir unser Grundstück nicht jeden Tag nutzen, möchten wir dennoch keinen Müll auf unserem Grundstück.

Mir wurde dann von einer Oma, Nachbarin gesagt, dass zwischen Straße und Grundstück ein ca. 1 Meter breiter Grünstreifen liegt. Dieser Grünstreifen umschließt die Straße von beiden Seiten und gehört der Stadt. Die Straße selbst ist ein Privatweg in Beteiligungsgesamtheit, d.h. der Weg sei zur Hälfte im Privateigentum der Anlieger, die Versorgungsleitungen gehören aber alle der Stadt. Diese Beteiligtengesamtheit wurde mir von meinem Notar bei den Kaufverträgen als Relikt aus Preussens Zeit erklärt. Sie ist nur vereinzelt in einigen Städten in NRW anzutreffen.

Ich habe mich dann an das Katasteramt gewandt, um zu erfahren, wem der Grünstreifen vor meinem Grundstück gehört:

Antwort:

Sehr geehrter Herr,

Eigentümer des Flurstücks (Straße) ist die Beteiligtengesamtheit welche durch die Stadt vertreten wird. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage ob Sie einen Teil des Flurstücks 123 erwerben können an die Stadt.


Im Grundbuch steht drin, dass ich als Anlieger auch Miteigentümer an der Straße bin (Beteiligungsgesamtheit).


Darf ich dann meinen Nachbarn verbieten ihren Müll auf den Grünstreifen vor mein Grundstück abzustellen? Oder darf ich dann nächstes Jahr meinen Müll auch vor ihre Grundstücke abstellen? Alle Nachbarn haben so einen Grünstreifen, der angeblich der Stadt gehört.

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Übrigens: Die selbe Nachbarin hat mir gestern völlig unprovoziert nahegelegt meinen Rasen zu mähen, weil die Samen vom Gras angeblich auf ihr Grundstück wehen und sie dadurch mehr Unkraut hat.
teil-des-grundstuecks-als-beteiligungsgesamtheit-401014-1.jpg
 
C

cschiko

Ich gehe mal davon aus das gelbe Säcke und Tonnen dann am selben oder nächsten Tag geleert wurden, oder? Wenn dem so ist, dann hat es sich wahrscheinlich "eingebürgert" sie vor dem leeren Grundstück am Tag der Leerung oder einen Tag zuvor dort abzustellen. Das sollte sich dann ggf. regeln, wenn dort dein Haus steht. Allerdings gehört der Streifen grundlegend wohl euch allen und der Stadt, also dürfen sie es wahrscheinlich dort abstellen (Zwecks Leerung).

Sollte sich hoffentlich von selbst regeln wenn ihr dort wohnt, weiß man natürlich aber nicht. Deinen Müll dann vor ein anderes Grundstück zu stellen, wäre rechtlich wahrscheinlich dann genauso ok, aber würde nicht zu einer guten Nachbarschaft beitragen. Ist ein heikles Thema, falls sie das jetzt als Gewohnheitsort ansehen.

Edit: Wenn ich das eben richtig einordnen, gehört dir ein x-tel Anteil dieser Fläche. Wobei es eben zu beachten gilt das dieser Anteil nur fiktiv ist und nicht real eine genauen Fläche zugeordnet ist. Dir gehört also ein Anteil der gesamten Fläche, ohne das definiert ist welcher Teil genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
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tucana1

Ich gehe mal davon aus das gelbe Säcke und Tonnen dann am selben oder nächsten Tag geleert wurden, oder? Wenn dem so ist, dann hat es sich wahrscheinlich "eingebürgert" sie vor dem leeren Grundstück am Tag der Leerung oder einen Tag zuvor dort abzustellen. Das sollte sich dann ggf. regeln, wenn dort dein Haus steht. Allerdings gehört der Streifen grundlegend wohl euch allen und der Stadt, also dürfen sie es wahrscheinlich dort abstellen (Zwecks Leerung).

Sollte sich hoffentlich von selbst regeln wenn ihr dort wohnt, weiß man natürlich aber nicht. Deinen Müll dann vor ein anderes Grundstück zu stellen, wäre rechtlich wahrscheinlich dann genauso ok, aber würde nicht zu einer guten Nachbarschaft beitragen. Ist ein heikles Thema, falls sie das jetzt als Gewohnheitsort ansehen.

Also eigentlich hätte man sicherlich darüber reden können. Unsere Nachbarin hat gestern aber in einem sehr bestimmt, fordernden Ton gesagt, dass die Müllabfuhr an diesem Ort den Müll abholt und wir uns daran gewöhnen müssen.

Wir haben gestern grob ca. 7 gelbe Säcke und 2 Restmülltonnen auf dem Grünstreifen vor unserem Grundstück gezählt.

Soweit ich weiss, gibt es kein "Gewohnheitsrecht". Wir müssen das Grundstück aber sowieso noch vermessen. Wir werden dann sehen, wo die Grundstücksgrenzen genau verlaufen. Wenn das dann nächstes Jahr nicht aufhört, werden wir den Müll auch vor ihren Grundstücken platzieren. Mich stört der Begriff Beteiligtengesamtheit.
Angeblich bin ich auch Eigentümer dieser Gesamtheit. Zählt das aber als den unmittelbaren Bereich vor unserem Grundstück oder bin ich auch Eigentümer an der Straße meiner Nachbarn? Also auch Eigentümer am Straßenabschnitt vom ersten Haus, das ca. 70 Meter von unserem Grundstück entfernt ist?

Der Privatweg ist gut 90 Meter lang und zählt bis jetzt 7 anliegende Häuser. Mit unserem wären es dann 8 Häuser.


Darf mich meine Nachbarin dazu zwingen, den Rasen zu mähen?
 
N

nordanney

Zählt das aber als den unmittelbaren Bereich vor unserem Grundstück oder bin ich auch Eigentümer an der Straße meiner Nachbarn? Also auch Eigentümer am Straßenabschnitt vom ersten Haus, das ca. 70 Meter von unserem Grundstück entfernt ist?
Dir gehört ein nicht zuordnungsfähiger Anteil am Ganzen. Also auch 70m entfernt.
 
C

cschiko

lso das klingt für mich im Grunde nach Teileigentum! Im Notarvertrag müssten dann eigentlich mindestens zwei Flurstücke auftauchen und zwar:

- einmal dein Baugrundstück
- und zweitens der Privatweg mit einem ausgewiesenen Miteigentumsanteil

So würde ich das zumindest interpretieren, in dem Fall gehört dir eben von dem gesamten Weg der Anteil "x", ohne das man diesen zuordnen kann. Er ist also fiktiv bzw. sagen wir es so, dir gehört von jedem Quadratmeter des Weges dann eben der Anteil "x". Und so sieht dies auch für die anderen aus, wenn nun der "Müllsammelpunkt" bei dir ist, so ist das sicher ärgerlich, aber ggf. völlig rechtens und man kann dann höchstens mit den Nachbarn reden.

Liegt euer Grundstück am Anfang des Weges? Wenn ja, dann kann es natürlich auch gut sein, dass sich dies dadurch ergibt das die Müllabfuhr eben nicht in den Weg einfährt.
 
E

Escroda

Ich rate dazu, den Ball flach zu halten.
Wir werden dann sehen, wo die Grundstücksgrenzen genau verlaufen.
Das Luftbild lässt nichts Gutes für Dich erahnen:
Luftbild_Ausschnitt.png

Carport und Zufahrt ragen anscheinend in das Gemeinschaftsgrundstück. Klarheit gibt natürlich erst die Vermessung. Dann kannst Du ja das Fass aufmachen. Aber gute Nachbarschaft geht anders.
Also auch Eigentümer am Straßenabschnitt vom ersten Haus, das ca. 70 Meter von unserem Grundstück entfernt ist?
Ja.
Darf mich meine Nachbarin dazu zwingen, den Rasen zu mähen?
Nein. Aber sie darf Dich darum bitten.
in einem sehr bestimmt, fordernden Ton
Na ja. Die Ureinwohner müsser eben ihr Revier markieren. Man muss sich nicht alles gefallen lassen, aber am Anfang ihnen Gelegenheit zu geben, Dich kennenzulernen - und nicht nur von der unangenehmen Seite - wäre sicher nicht falsch.
Darf ich dann meinen Nachbarn verbieten ihren Müll auf den Grünstreifen vor mein Grundstück abzustellen?
Nein. Vermutlich ist die Fläche sogar öffentlich gewidmet. Frag' mal bei der Gemeinde nach.
Alle Nachbarn haben so einen Grünstreifen, der angeblich der Stadt gehört.
Ist nur ein Flurstück. Den Grünstreifen gibt es also nicht als eigenständige Fläche, der ein Eigentümer zugeordet werden kann.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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