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tucana1
Hallo,
wir haben uns letztes Jahr ein Grundstück gekauft. Solange wir noch auf die Baugenehmigung warten, nutzen wir das Grundstück als Freizeitgrundstück.
WIr waren gestern auf unserem Grundstück und haben uns gewundert, warum 3 unserer Nachbarn ihre gelben Säcke und die Restmülltonnen auf unser Grundstück abgestellt haben.
Ich habe unsere Nachbarn höflich gefragt, was das soll und warum unser Grundstück als Ablagefläche für Müll dienen soll. Auch wenn wir unser Grundstück nicht jeden Tag nutzen, möchten wir dennoch keinen Müll auf unserem Grundstück.
Mir wurde dann von einer Oma, Nachbarin gesagt, dass zwischen Straße und Grundstück ein ca. 1 Meter breiter Grünstreifen liegt. Dieser Grünstreifen umschließt die Straße von beiden Seiten und gehört der Stadt. Die Straße selbst ist ein Privatweg in Beteiligungsgesamtheit, d.h. der Weg sei zur Hälfte im Privateigentum der Anlieger, die Versorgungsleitungen gehören aber alle der Stadt. Diese Beteiligtengesamtheit wurde mir von meinem Notar bei den Kaufverträgen als Relikt aus Preussens Zeit erklärt. Sie ist nur vereinzelt in einigen Städten in NRW anzutreffen.
Ich habe mich dann an das Katasteramt gewandt, um zu erfahren, wem der Grünstreifen vor meinem Grundstück gehört:
Antwort:
Sehr geehrter Herr,
Eigentümer des Flurstücks (Straße) ist die Beteiligtengesamtheit welche durch die Stadt vertreten wird. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage ob Sie einen Teil des Flurstücks 123 erwerben können an die Stadt.
Im Grundbuch steht drin, dass ich als Anlieger auch Miteigentümer an der Straße bin (Beteiligungsgesamtheit).
Darf ich dann meinen Nachbarn verbieten ihren Müll auf den Grünstreifen vor mein Grundstück abzustellen? Oder darf ich dann nächstes Jahr meinen Müll auch vor ihre Grundstücke abstellen? Alle Nachbarn haben so einen Grünstreifen, der angeblich der Stadt gehört.
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Übrigens: Die selbe Nachbarin hat mir gestern völlig unprovoziert nahegelegt meinen Rasen zu mähen, weil die Samen vom Gras angeblich auf ihr Grundstück wehen und sie dadurch mehr Unkraut hat.
wir haben uns letztes Jahr ein Grundstück gekauft. Solange wir noch auf die Baugenehmigung warten, nutzen wir das Grundstück als Freizeitgrundstück.
WIr waren gestern auf unserem Grundstück und haben uns gewundert, warum 3 unserer Nachbarn ihre gelben Säcke und die Restmülltonnen auf unser Grundstück abgestellt haben.
Ich habe unsere Nachbarn höflich gefragt, was das soll und warum unser Grundstück als Ablagefläche für Müll dienen soll. Auch wenn wir unser Grundstück nicht jeden Tag nutzen, möchten wir dennoch keinen Müll auf unserem Grundstück.
Mir wurde dann von einer Oma, Nachbarin gesagt, dass zwischen Straße und Grundstück ein ca. 1 Meter breiter Grünstreifen liegt. Dieser Grünstreifen umschließt die Straße von beiden Seiten und gehört der Stadt. Die Straße selbst ist ein Privatweg in Beteiligungsgesamtheit, d.h. der Weg sei zur Hälfte im Privateigentum der Anlieger, die Versorgungsleitungen gehören aber alle der Stadt. Diese Beteiligtengesamtheit wurde mir von meinem Notar bei den Kaufverträgen als Relikt aus Preussens Zeit erklärt. Sie ist nur vereinzelt in einigen Städten in NRW anzutreffen.
Ich habe mich dann an das Katasteramt gewandt, um zu erfahren, wem der Grünstreifen vor meinem Grundstück gehört:
Antwort:
Sehr geehrter Herr,
Eigentümer des Flurstücks (Straße) ist die Beteiligtengesamtheit welche durch die Stadt vertreten wird. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage ob Sie einen Teil des Flurstücks 123 erwerben können an die Stadt.
Im Grundbuch steht drin, dass ich als Anlieger auch Miteigentümer an der Straße bin (Beteiligungsgesamtheit).
Darf ich dann meinen Nachbarn verbieten ihren Müll auf den Grünstreifen vor mein Grundstück abzustellen? Oder darf ich dann nächstes Jahr meinen Müll auch vor ihre Grundstücke abstellen? Alle Nachbarn haben so einen Grünstreifen, der angeblich der Stadt gehört.
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Übrigens: Die selbe Nachbarin hat mir gestern völlig unprovoziert nahegelegt meinen Rasen zu mähen, weil die Samen vom Gras angeblich auf ihr Grundstück wehen und sie dadurch mehr Unkraut hat.