Schallschutz VDI Richtlinie 4100 & DIN 4109 im Fertighausbau

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M

MayrCh

Es ist schwierig vom Bauherr nachzuweisen, was nun "geschuldet" ist, wenn man nichts konkretes vereinbart.
Wenn nichts konkretes vereinbart ist, gilt was bauaufsichtlich zugelassen und eingeführt ist, sprich im Schallschutz DIN 4109 (Fassung Bundeslandabhängig). Darüber hinaus gilt, was vertraglich vereinbart wird, alles unterhalb der Anforderungen der DIN 4109 (Fassung je nach Bundesland) ist ein Mangel.

Das messbare SOLL bleibt in der Realität wohl oft unklar beim Laien. Und das macht mich so unruhig.
Grundsätzlich gilt: Soll ist, was vereinbart ist. Ist nichts vereinbart: Stand der Technik, bauaufsichtliche Einführung/Zulassung.

dass SST III einen extremen Mehraufwand bedeutet
Von extrem war nie die Rede. Es bedeutet einen Mehraufwand vor allem hinsichtlich sauberer Planung, Ausführung und Materialienwahl. Die wenigstens können/wollen diesen "Mehraufwand" leisten, der in den seltensten Fällen Richtung "extrem" geht.

1. 12,5mm Diamant GKFi
2. Dampfbremse
3. 15mm OSB Platte
4. 110mm Mineralfaserdämmung in einem 110/60 mm Holzständer (Abst. <625mm)
5. 2x je 18mm Gipsbauplatte GKFi
6. 50mm Luftschicht bis zur Grenze der Doppelhaushälfte
Ungewöhnlich: Holzständerwand als Kommuntrennwand. Die hab ich nur in Massiv erlebt, idR. 20er oder 24er KS RDK 2,0.
d.H. zu deinem Nachbar hast du in Summe beider Kommuntrennwände keine 130mm Gipskarton/Holzfaserplatte bei einer Wandstärke von ~360mm? Sportlich. Das da nicht viel mehr als Mindestanforderung rauskommt, liegt irgendwie auf der Hand.

Stattdessen überall wo Luft drin wäre eine Mineralfaserdämmung rein?
Kann man machen, Wirksamkeit ist idR. marginal. die "Luftschicht" zur anderen Doppelhaushälfte soll eigentlich nur verhindern, dass es zu irgendwelchen Körperschallbrücken kommt. Was bei dem Wandaufbau katastrophal wäre; von daher würde ich auf Polystyrol auch mal sicherheitshalber eher verzichten, sondern eher was weicheres wählen.

Welche SST damit erreicht wird bleibt mir unklar,
Solange nichts anderes vereinbart ist/geschuldet wird, würde ich sagen: Mindestanforderungen, DIN 4109, je nach Bundesland gültige Fassung.
 
R

rainario1

Schau ma mal, was der GU sagt, wenn ich eine massive Kommuntrennwand möchte.
Die haben sicher richtig Freude mit mir ...und mein Geldbeutel erst. Was solls, wenn schon Holzständer, dann lieber nicht komplett ins offene Messer laufen bzgl. Schallschutz zum Nachbarn...
 
11ant

11ant

wenn schon Holzständer, dann lieber nicht komplett ins offene Messer laufen bzgl. Schallschutz zum Nachbarn...
Schallschutz sehe ich da ...
Aufbau stichpunktartig von innen nach außen (an einer Doppelhaushälfte):
1. 12,5mm Diamant GKFi
2. Dampfbremse
3. 15mm OSB Platte
4. 110mm Mineralfaserdämmung in einem 110/60 mm Holzständer (Abst. <625mm)
5. 2x je 18mm Gipsbauplatte GKFi
6. 50mm Luftschicht bis zur Grenze der Doppelhaushälfte
... garkeinen aufgeführt bzw. nur in Form der Entkopplung von der Nachbarhälfte durch die 5 cm "nichts" dargestellt. Und die 2x 18 mm Gipsbauplatte sollen schon den ganzen Brandschutz darstellen ?
was der GU sagt, wenn ich eine massive Kommuntrennwand möchte.
Ich vermute: daß Dein Haus dann um diese 20 cm Beton bzw. 24 cm Kalksandstein schmaler wird.
 
R

rainario1

Schallschutz sehe ich da ...

... garkeinen aufgeführt bzw. nur in Form der Entkopplung von der Nachbarhälfte durch die 5 cm "nichts" dargestellt. Und die 2x 18 mm Gipsbauplatte sollen schon den ganzen Brandschutz darstellen ?
Ich muss gestehen ich war gar nicht so entsetzt, ich hab das schon befürchtet.

Richtig, Punkt 1 F30B und Punkt 5 F90B.
 
11ant

11ant

Ich habe im übrigen verschärft den Verdacht, Du redetest mit Deinem Hausanbieter tüchtig aneinander vorbei. Der beschriebene Wandaufbau scheint mir der gewöhnliche Aufbau der Außenwand zu sein, an der gemeinsamen Seite freilich (jeweils davon ausgehend, daß beide Hälften in voller Länge aneinanderstehen) weniger U-Wert-sensibel und ohne Fassadenputz. Du sprichst von einer "Kommunwand", die es im Reihen- bzw. Doppelhausbau seit ich glaube etwa 1980 nicht mehr gibt. Eine Brandwand scheinst Du hingegen auch nicht zu meinen - woraus ich schließe, Du beabsichtigtest rechtlich eigentlich kein Doppelhaus, sondern ein Zweifamilienhaus in Doppelhausgestalt mit zwei Wohneinheiten auf einem gemeinsamen, nicht realgeteilten Grundstück. Dann wird Dir ein "Fertighaus"Bauer ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungstrennwänden planen - hier lediglich "aufbemustert" um deren doppelte Ausführung zwecks Trennung der Deckenabschnitte zum einen und um die 5 cm Trennfuge zwischen beiden. Da sehe ich vorprogrammiert, daß Du nachher etwas anderes erhältst als Du bestellt zu haben glaubst.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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