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Ist die Frage ernst gemeint? Ich habe dir die Antwort darauf im gesamten Beitrag bereits gegeben.Woher weißt du, dass ich mir mit Überlegungen ( welcher Art auch immer) im Weg stehe, wenn doch die Überlegungen um den Erwerb eines Grundstücks gehen?
woher kommt diese völlig unnötige Angst vor Enteignung?
Bist du in der BRD aufgewachsen?
Kann es sein dass du diese Klauseln als "Enteignung" verstehst?Ist es bei einem Erbbaurecht nicht typischerweise so, dass das Haus +- 100 Jahre auf dem Grundstück stehen darf und dann der Eigentümer des Grundstücks das Haus erwerben darf? (lass mich raten, wenn die Antwort darauf ja ist, bekomme ich ja dem "Verkehrswert?)
An die Häufigkeit der Verlängerung glaube ich gerne, aber am Schluss effektiv eine Art Mietkauf daraus zu machen halte ich für untypisch.der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.
Zehntausend Fragen sind auch in jedem Fall zu viel. Vor wenigen Wochen durfte hier Shiny86 erleben, daß nach 800 Beirägen ohne Zielannäherung sogar ich von einem toten Pferd absteige.Die 100.000 Fragen sind Dein Problem. Der normale Bauherr stellt viel weniger und beschäftigt sich mit dem Thema Lage.