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nordanney
Das ist ja so nicht stimmig. Der Eigennutzer kauft einfach die Wohnung uns wirft die Verwandte raus. Ein Anleger erhöht die Miete von jetzt an in 6 Jahren um 70% (heute um 20%, in drei Jahren um 20% und noch einmal drei Jahre später um 20%).Kurz: (AA) wünscht eine Teilungsversteigerung, bei der wegen eines unbefristeten Mietvertrags mit einer Verwandten zu niedrigstem Mietzins der Preis im Keller ist.
Einen Preisunterschied von T€ 100 kann man dabei nicht erkennen.
P.S. Eine Teilungsversteigerung kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur den Preis nach oben treiben
Und bei vernünftigen Wohnungen macht man auch da kein besonderes Schnäppchen. Wenn man mit Gewinn verkaufen will, winkt auch noch die Spekulationssteuer.