Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten?

4,70 Stern(e) 3 Votes
N

nordanney

Kurz: (AA) wünscht eine Teilungsversteigerung, bei der wegen eines unbefristeten Mietvertrags mit einer Verwandten zu niedrigstem Mietzins der Preis im Keller ist.
Das ist ja so nicht stimmig. Der Eigennutzer kauft einfach die Wohnung uns wirft die Verwandte raus. Ein Anleger erhöht die Miete von jetzt an in 6 Jahren um 70% (heute um 20%, in drei Jahren um 20% und noch einmal drei Jahre später um 20%).
Einen Preisunterschied von T€ 100 kann man dabei nicht erkennen.

P.S. Eine Teilungsversteigerung kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur den Preis nach oben treiben
Und bei vernünftigen Wohnungen macht man auch da kein besonderes Schnäppchen. Wenn man mit Gewinn verkaufen will, winkt auch noch die Spekulationssteuer.
 
C

chrismart

Das ist ja so nicht stimmig. Der Eigennutzer kauft einfach die Wohnung uns wirft die Verwandte raus. Ein Anleger erhöht die Miete von jetzt an in 6 Jahren um 70% (heute um 20%, in drei Jahren um 20% und noch einmal drei Jahre später um 20%).
Einen Preisunterschied von T€ 100 kann man dabei nicht erkennen.

P.S. Eine Teilungsversteigerung kannst Du nicht verhindern. Du kannst nur den Preis nach oben treiben
Und bei vernünftigen Wohnungen macht man auch da kein besonderes Schnäppchen. Wenn man mit Gewinn verkaufen will, winkt auch noch die Spekulationssteuer.
Danke für die Anregungen. Werde ich mal mit meiner Rechtsanwältin durchsprechen. Mir wurde bisher immer gesagt, dass das "Rauswerfen" nicht so einfach ist, wenn die Verwandte mit Freund, zwei Kindern, zwei Hunden und wenig Geld in der Tasche andernfalls auf der Straße landet.
 
N

nordanney

dass das "Rauswerfen" nicht so einfach ist,
Es kann mit Stress verbunden sein. Mit dem richtigen Anwalt aber kaum zu verhindern. Vor allem, wenn man ja auch zweigleisig fahren kann. Zunächst Mieterhöhung mit dem verbalen Hinweis, dass in drei Jahren die nächste Erhöhung kommt (dann verdoppelt sich die Miete in drei Jahre fast) und dann die Eigenbedarfskündigung.
 
Tassimat

Tassimat

Investoren werden ganz genau wissen was erlaubt ist und genau rechnen es sich lohnt und was nicht. Die haben keinen Eigenbedarf. Die werden wie gesagt die Miete maximal erhöhen und anderweitig dafür sorgen, das es nicht mehr wirklich wohnlich ist. Da gibt es auch tolle Dokus zu dem Thema.

Alle anderen private Käufer haben einen echten Eigenbedarf. Auch hier werden die Käufer wissen, was rechtlich möglich ist und es entsprechend per Anwalt durchdrücken.

(@chrismart Bist du AA oder BB)
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Kaufberatung / Substanzbewertung gibt es 486 Themen mit insgesamt 11467 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Ist bei Wertermittlung die Wohnflächenordnung (WoFIV) zu beachten?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Erst Wohnung, dann Haus Bauen? 17
2Unerwarteter Verkauf von gemieteter Wohnung. Optionen? 72
3Oma´s Haus | Wohnrecht | Selbst zur Miete 15
4Grundrissänderung - Tragende Wände in Wohnung. Was tun? 14
5Kleine Wohnung - Platzsparende Einrichtung?? 11
6Nur Probleme mit neuen Mieter der alten Wohnung wg. weißeln! 21
7Wohnung über Kredit kaufen und vermieten 37
8Wohnung verkaufen und Haus bauen? Was meint ihr? 14
9Umbau einer Wohnung im Elternhaus - Kredit, ohne Eigentümer zu sein? 11
10Vermietete Wohnung als Eigenkapitalersatz 11
11Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht 10
12Wohnung zu GbR Übertragen ohne Weiteres möglich? 33
13Zu hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. 60-70% im Winter 33
14Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? 12
15Finanzierung durch Beleihung einer Wohnung der Oma 12
16Frage zu Renovierung (Unterputz) einer Wohnung im Wohnblock. 27
17Feng Shui in der Wohnung ? 11
18Wohnung renoviert - unangenehmer Geruch?! 12
19Wäschetrocknen in neuer Wohnung verboten?! 10

Oben