Ich habe lustigerweise gerade erst letzte Woche noch mit einem GU über genau dieses Thema gesprochen. Seine Aussage war - und die nehme ich ihm auch voll ab - dass er für einen Bauherren, der mit fertiger Entwurfsplanung ankommt, kaum etwas vergüten kann bzw. seinen Preis kaum reduzieren kann, weil er ja trotzdem die Ausführungsplanung, Bauleitung usw. macht. Tut er das nicht, könnte es natürlich günstiger werden, aber ob dadurch die beim GU vorhandenen Kostenvorteile aufgrund von Routine und definierten Schnittstellen noch zum Tragen kommen, wage ich zu bezweifeln. (Dass im konkreten Fall die Entwurfsplanung noch nicht einmal konform zum Bebauungsplan war, klammere ich an der Stelle aus.)
Insgesamt denke ich, dass der GU bei "seinen" Handwerkern, sofern die nicht fest angestellt sind, vermutlich bessere Preise bekommt als der Architekt, der einmalig dort anfragt. Hat der Architekt wiederum seinen eigenen Pool an Stammbetrieben, könnte das der Preisgestaltung allerdings auch zuträglich sein. In jedem Fall würde ich nicht generell sagen, dass ein GU teurer ist als die einzelne Vergabe der Gewerke, dafür dürfte dort die Wahrscheinlichkeit von Abstimmungsproblemen geringer sein.