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Was eine "Wärmebestimmung" sein soll, erschließt sich mir nicht Vermutlich ist die Normheizlast gemeint. Das ist jedoch eine Leistung und keine Energie!... und die endgültige Wärmebestimmung erst nach Vertragsabschluss erfolgt.
Dann sollte es doch überhaupt kein Problem darstellen, "Kfw 70" in den Vertrag aufzunehmen! Letztendlich zählt nur, was vertraglich auch vereinbart wurde, nicht das vorvertragliche Verkäufergeschwätz eines GU/GÜ! nicht zu vergessen, die gesetzliche Verantwortung im Außenverhältnis trägt alleinig der Bauherr, nicht der von ihm beauftragte Erfüllungsgehilfe! Das wissen GU/GÜ sicherlich..."Aber ein KfW 70 ist immer drin!" laut Verkäufer.
KfW 70 ist prinzipiell auch ohne Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Wärmerückgewinnung erreichbar. Ob es hier allerdings möglich ist, weiß man nur, wenn Nachgerechnet wurde....Ist das gängige Praxis? Bekommt man KfW 70 ohne Lüftung bei Erdwärme?
Ist die Geschichte allerdings "knapp genäht" bzw. "schöngerechnet" könnte es jedoch Probleme geben. Wie immer, Nichts Genaues weiß man nicht!
"Erdwärme" ist auch nicht von ungefähr und keinesfalls ein Garant für nachfolgend geringe Verbrauchskosten. Die Quelle muß entsprechend dem Bedarf dimensioniert sein, andernfalls muß man mit bescheidener Jahresarbeitszahl trotz der anfänglich hohen Investitionskosten rechnen. Gleichfalls sind Heizflächen und Hydraulik entsprechend auszulegen.
Vollkommen blind, würde ich einem GU/GÜ Verkäufer nicht vertrauen Man kann sich ja über einen verkaufsunabhängigen, externen Berater/Planer absichern. Hat der GU/GÜ damit erhebliche Probleme, weiß man relativ schnell, mit wem man sich eingelassen hat
v.g.