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Escroda
Ja.1. Ist es realistisch möglich, dass die Gemeinde jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplan beschließt, die entsprechenden Maßnahmen aber noch nicht jetzt in Angriff nimmt, sondern sich mit der Erstellung Zeit lässt?
Ja, aber nur die Bauvoranfrage, die ja noch keinen Baubeginn zulässt. Eine Baugenehmigung braucht, wie Du ja schon selber schreibst, die Planungsreife gemäß §33 Baugesetzbuch. Und dazu reicht der Aufstellungsbeschluss nicht aus, sondern bedarf eines "fertigen" Planes, den man offenlegen kann. Der Unterschied zum rechtskräftigen Plan nach §30 Baugesetzbuch besteht nur noch in der Berücksichtigung von Bürgereingaben und dem Satzungsbeschluss inklusive Bekanntmachung.Dann wäre die Forderung des Landkreises abgedeckt und man könnte das unser Vorhaben (was ja für die nächsten Jahre - Stand jetzt - das einzige dort bleiben wird) separat genehmigen.
Umplanen, das Penthouse vom Neubau des Onkels zum "Familienpreis" mieten und warten, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist.2. Was können wir tun bzw. vorschlagen, damit unser Vorhaben doch noch einigermaßen zeitnah gelingen kann und wir nicht darauf warten müssen, bis die Corona-bedingten Haushaltslöcher der Gemeinde gestopft sind.
Anscheinend hast Du mit der Verwendung von "scheinbar" die Gemeinde durchschaut, die nur zum Schein dieses eine Argument vorschiebt, um nicht handeln zu müssen. Die Aufstellung eines Bebauungsplan ist sehr aufwändig. Schau Dir nur mal den benachbarten Bebauungsplan an. Der hat vom Satzungsbeschluss bis zur Rechtskraft 25 Monate gebraucht, wobei er im wesentlichen nur den Bestand sichert. Das Verfahren ist in den letzten 20 Jahren nicht einfacher geworden und Du benötigst umfangreiche Nachverdichtungsoptionen. Ich rechne auch mit Widerstand von der Wihostraße.Scheinbar liegt es wirklich nur an der Problematik der Regenwasser-Versickerung.
Ja, wenn Ihr Zeit habt.Besteht eine realistische Chance, dass man zu einer für uns positiven Lösung kommen kann
Ja, wenn Ihr keine Zeit habt.oder ist das alles Traumtänzerei?
... ändert das nichts an der planungsrechtlichen Situation, jedenfalls nicht in Eurem Sinne, sondern eher im Gegenteil, weil dann, wenn es ganz dumm läuft, die Pläne des Onkels auf Grundlage von §15 Baugesetzbuch ausgebremst werden könnten.Und wenn der Beschluss für einen Bebauungsplan da ist
... was Dir nichts nützt, weil Du eine Baugenehmigung brauchst, die Dir nur in Aussicht gestellt wird. Mehr - im Sinne eines verbindlichen Termins - wird man Dir nicht zugestehen.könnten wir eine Bauvoranfrage für unser Vorhaben stellen, welche dann relativ schnell durchgehen würde.
Nein, erst kurz vor Abschluss des Bebauungsplan-Verfahrens. Solange nicht alle Voraussetzungen des §33 Baugesetzbuch erfüllt sind, gilt §34 Baugesetzbuch und danach ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.und noch in der Erstellungsphase des Bebauungsplans eine Baugenehmigung bekommen