S
Shiny86
Kurze Frage: der Architekt hat in den Bauantragsunterlagen unsere Terrasse zu groß geplant. Von den Grundflächenzahl hat es gepasst, aber im Bebauungsplan gibt es anscheinend Begrenzungen, welche dem Architekten nicht bekannt waren. Alle zukünftigen Nachbarn, deren Baugenehmigung da ist, dürfen auch keine große Terrasse haben und hatten wohl auch Probleme. Die Terrasse darf zb nur halb so lang wie die Hauslänge sein.
Die Terrasse musste also neu geplant werden und der Vermesser musste den Lageplan korrigieren.
Jetzt ist die Vermesserrechnung gekommen. Ca. 250 Euro.
Eigentlich hatten wir den Vermesser schon bezahlt für den Lageplan. Aber er rechnet jetzt 2 Stunden innendienst wegen der Korrektur ab und Kosten für die Lageplanausfertigungen.
Wir wollten die Terrasse maximal groß haben, aber nur im erlaubten Rahmen und nach Befolgung des Bebauungsplan, um im vereinfachten genehmigungsverfahren zu bleiben.
Wir haben es ja nicht verbockt?
Haben wir das zu zahlen oder der GU?
Die Terrasse musste also neu geplant werden und der Vermesser musste den Lageplan korrigieren.
Jetzt ist die Vermesserrechnung gekommen. Ca. 250 Euro.
Eigentlich hatten wir den Vermesser schon bezahlt für den Lageplan. Aber er rechnet jetzt 2 Stunden innendienst wegen der Korrektur ab und Kosten für die Lageplanausfertigungen.
Wir wollten die Terrasse maximal groß haben, aber nur im erlaubten Rahmen und nach Befolgung des Bebauungsplan, um im vereinfachten genehmigungsverfahren zu bleiben.
Wir haben es ja nicht verbockt?
Haben wir das zu zahlen oder der GU?