Die Garage scheint mir nach A6 entweder ins Haus zu müssen oder aber nur dann separat stehen zu können, wenn dies noch innerhalb des Baufensters geschieht (oder einseitig auch als Grenzgarage)
Ich liebe eindeutige Formulierungen in BPlänen. Vermutlich hast Du Recht, aber wörtlich genommen, hätte man sich A6 bis auf den letzten Satz sparen können. Nur mit der Ergänzung des Wörtchens "nur" ergibt der erste Satz IMHO Sinn, denn so wie er da steht, ist seine Aussage selbstverständlich. Gleiches gilt für den dritten Satz. Nach §23, Abs. 5 Baunutzungsverordnung könnten auch Garagen zugelassen werden. Den Text hat wohl ein Psychologe verfasst, der unbedingt negative Formulierungen vermeiden wollte. Beim letzten Satz ist ihm das nicht gelungen, wodurch dieser aber als Einziger eine brauchbare Aussage enthält, die leider meinen (#19) und auch den letzten Vorschlag des TE (#24) platzten lässt.
Mir nicht, denn der Systemschnitt stellt ja jeweils auch eingebaute Garagen dar.
... aber nicht bergseits auf Höhe des Untergeschosses. 50% Steigung und vorliegende Wandhöhenbegrenzung schließen eine integrierte Garage aus.
mir schwebt die Lösung vor wie ich es bereits gezeichnet habe
Abgesehen von der Verletzung der pb-Tabuzone löst Dein Vorschlag die Höhenproblematik nicht. Bis zum Haus musst Du 4m Höhendifferenz überwinden, Deine Parkfläche schafft maximal 15%, was ca. 1m entspricht. Zum Grundriss musst Du immer mindestens einen Schnitt mit vorhandenem und geplantem Gelände durch die Hausmitte entwerfen, damit Du ungefähr abschätzen kannst, wie viel Du abgraben musst und ob der Bebauungsplan eingehalten werden kann.