Erwerb eines Baugrundstücks mit Verkehrsteilfläche

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Pinky0301

Pinky0301

Ist es nicht so, dass die Stadt einfach in den KV einsteigt? Sprich Käufer und Verkäufer beurkundet beim Notar. Dann entscheidet die Stadt, ob sie zu diesem Preis, der im KV vereinbart ist, kauft. Dürfte also weder weniger Geld für VK noch höhere Kosten für K ergeben. K wird ja dann hoffentlich nicht die Notargebühren für die Stadt übernehmen müssen.
Was VK dagegen hat, kann ich mir nicht erklären. Vielleicht Unwissenheit, wie das ganze abläuft?
 
E

erazorlll

§ 28 Baugesetzbuch - Verfahren und Entschädigung
(1) Der Verkäufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung des Verkäufers wird durch die Mitteilung des Käufers ersetzt. Das Grundbuchamt darf bei Kaufverträgen den Käufer als Eigentümer in das Grundbuch nur eintragen, wenn ihm die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts nachgewiesen ist. Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

Da steht übrigens auch, dass die Gemeinde in den Kaufvertrag mit allen Rechten, Pflichten und Kosten einsteigt und zum genannten Preis entschädigen muss. Außer es ist erkennbar, dass der Kaufpreis erheblich über dem Verkehrswert liegt. Was jetzt erheblich ist lässt wohl Interpretationsspielraum.
 
Tolentino

Tolentino

@Pinky0301 meint nach dem notariellen Kauftermin.
Aber eben vor den Grundbucheintragungen.
Da muss sich der Notar ja so eine Unbedenkichkeitsbescheinigung holen. So kriegt die Stadt also den Termin soundso mit.
Ob das aber den gesamten KV hinfällig macht und daraufhin ein neuer Termin ansteht, mit evtl. Mehrkosten weiß ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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