Erwerb eines Baugrundstücks mit Verkehrsteilfläche
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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 5 der Diskussion zum Thema: Erwerb eines Baugrundstücks mit Verkehrsteilfläche >> Zum 1. Beitrag <<
Nein. Ich meine, dass die Gemeinde zur Prüfung, ob überhaupt ein Vorkaufsrecht besteht, den Notarvertrag nicht braucht. Es reicht die Angabe des Notars, dass für ein bestimmtes Grundstück ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Wenn kein Vorkaufsrecht besteht oder die Gemeinde kein Interesse an der Ausübung hat, kann sie das Negativattest bereits ausstellen. Nur für den seltenen Fall, dass eins besteht und sie Erwägung zieht, es auch auszuüben, fordert sie den Notarvertrag. Der kann dann von einem vollmachtlosen Vertreter unterschrieben werden. Der Vertrag wird dann erst wirksam, wenn die Vollmacht nachgereicht wird.