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Escroda
Das musst Du wohl die meisten Grundstücksbesitzer fragen.Wisst ihr zufällig warum die meisten Grundstücksbesitzer in der Gegend nicht daran interessiert sind, die Verkehrsteilflächen an die Stadt abzugeben?
Das kommt auf den Einzelfall an. Jedenfalls gibt der Eigentümer die Entscheidungsmacht ab, wann und wie die Fläche ausgebaut oder instandgehalten wird. Wer sich also nicht der scheinbaren Willkür der Gemeinde aussetzen will, behält sein Eigentum lieber. Ob privatrechtliche Auseinandesetzungen mit Miteigentümern oder Grunddienstbarkeitsberechtigten angenehmer sind, weiss ich nicht, kommt aber sicher auch auf die Vertragliche Ausgestaltung an. Wenn die Mitarbeiter der Gemeinde schon wegen vieler Ärgernisse bekannt sind, ist der Standpunkt der Verkäuferin nachvollziehbar.Enstehen einem dadurch Nachteile?
Doch. Sie kann vom Kaufvertrag zurücktreten.Dann kann die Eigentümerin den Verkauf an die Stadt doch garnicht verhindern, oder?
Ich nicht.Ich interpretiere die Gesamtschilderung als ein Grundstück von insgesamt 651 qm, von dem 108 qm mit einer Privatstraße überbaut sind
Nein. Nicht bei berechtigtem Interesse. Die Voraussetzungen sind klar im Baugesetzbuch geregelt. Hier wäre es daher interessant zu erfahren, welche Voraussetzungen das Vorkaufsrecht der Gemeinde überhaupt begründen.Bei dem Verkauf hat die Stadt die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse, dies auszuüben.
Ja.Ist es nicht so, dass die Stadt einfach in den KV einsteigt?
Nein, nicht mit Gewalt, es sei denn, es kommen noch Tatbestände für eine Enteignung in Frage. Normalerweise wird man versuchen, sich zu einigen. Gelingt das nicht, kommt kein Kauf zu Stande, weder mit einem privaten Käufer, noch mit der Gemeinde.Das frage ich mich auch, wie/ob das funktioniert, nur eine der zwei Flächen aus dem KV "an sich zu reißen".
Ja, kann sie.Mich interessiert dann eher, ob die Verkäuferin dann doch noch vom KV zurücktreten kann