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Das scheint mir förmlich vorzuschreiben nicht notwendig, insofern nach meiner Überzeugung durch die Wirklichkeit zuverlässig bestraft wird, wenn man anders verfährt ;-)Doppel- und Reihenhäuser nur vom gleichen Bauunternehmen
Scherz beiseite: rechtlich sauber halte ich das (nur ?) auf dem Wege für machbar, in dem man bei E/D Grundstücken die Erlaubnismöglichkeit für eine D Bebauung daran knüpft, daß beide Bauanträge von einem gemeinsamen Planer vorgelegt werden müssen.
wenn Ihr bei einem Bebauungsplan mitwirken dürftet, für ein Neubauwohngebiet, mit Einfamilienhaus, DH, Kettenhäuser und Mehrfamilienhaus.
Mir ist eben erst klar geworden, mit welcher Intention Du fragst. Ich dachte zunächst an eine hypothetische Plauderei oder Geschmäckerdiskussion nach Art des Hype-Threads. Nun dämmert mir, Du wollest uns als "Basis" stellvertretend für die Bevölkerung Deiner Gemeinde befragen, worauf Du als Gemeinderätin hinwirken solltest. Da scheint mir (in Gestalt der naiven Annahme, Bebauungspläne entstünden vom weißen Blatt ausgehend) eine Verkennung kommunalpolitischer Prozesse mitzuschwingen. So läuft dies jedoch typischerweise eher nicht - einlesen kannst Du Dich in "Begründungen" zu Bebauungsplanaufstellungen, wie sie zahlreich in den Online-Auftritten der Rathäuser angeboten werden. Besorge Dir derlei betreffend jüngerer bisheriger Aufstellungsverfahren aus Deiner Umgebung, dann kannst Du ein Gespür für die Entstehungsweise entwickeln, d.h. rückblickend nachlesen, wo man die Nachtigall schon trapsen hören konnte. Schon im Aufbau solcher Dokumente kannst Du "geschichtlich" nachzeichnen, wie die Pläne entstehen. Typisch stehen am Anfang das Zusammenkommen zweier Elemente, nämlich einerseits eines Bedarfes und andererseits eines für eine diesbezügliche Überplanung geeigneten Gebietes. D.h. die Gemeinde stellt einen Handlungsbedarf und eine Nachfrage fest. Manchmal ist das Huhn erst da, und manchmal das Ei. D.h. im einen Fall sind da erst Ansiedlungswillige, und im anderen Fall das Gebiet. Ansiedlungswillige können sowohl ins Familiengründungsalter gekommene Bestandseinwohner sein, die derzeit zur Miete wohnen oder denen das Elternhaus zu klein wird. Oder aber Neubürger aus der Region, die die Gemeinde zur Wohnsitznahme bei ihr statt im Nachbarort anwerben will. Das Gebiet kann z.B. in Feldern bestehen, wo Bauern ihre Höfe aufgeben; oder auch aus einer Gewerbebrache, die man zu Wohnbauzwecken wiedererwecken will. Diese exemplarische Matrix von zwei mal zwei Planungsanlässen mag Dir vier typische Fälle von Bebauungsplänen aufzeigen. Des Weiteren lohnt immer auch ein Blick in jüngere Bebauungspläne (oder Änderungen von älteren) aus der Umgebung: hieraus kannst Du sowohl ableiten, wofür man besondere Nachfrage sieht, als auch Beispiele für Fehlentwicklungen, die man vermeiden möchte. Beides läßt sich mit etwas Übung schon aus den Begründungen herauslesen. Wirkliche Überraschungen stehen in "neuen" Bebauungsplänen also eigentlich nur für Kommunalparlamente-Anfänger(innen) drin. Übrigens: Raumordnung / Entwicklung / Bauplanung sind klassisch Fachgebiete, wo Männer mindestens mittleren Alters von ihrer angeborenen Ahnung überzeugt sind. Frauen, die dabei nicht unversehens an den Katzentisch geraten möchten, tun gut daran, sich gegenseitig "Girls only" fit und sattelfest zu machen und interfraktionell zu verbünden. Kommunalpolitik ist - wenn frau nicht auf der Hut ist - eines der letzten Reservate für Grillmeister-Kartelle ;-)darauf hab ich aber keinen Einfluss, wenn die Gemeinde an privat verkauft müssen sich die Bauherren schon zusammenraufen...