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Bis hierhin wäre es mir die Zweitausend aber andererseits nicht wert gewesen, bei gleicher Qualität bloß einen anderen Auftragnehmer auf der Rechnung stehen zu haben. Erst im weiterenAber 2000€ bei ner Bausumme von 500.000€ sind doch lächerlich. Da hätte ich mir mein Bauunternehmen auch lieber frei ausgesucht.
wird die Geschichte zum Argument.In dem Fall hätte der eine erst 1 Jahr später anfangen können und das hätte bei unseren Freunden allein schon über 15.000 Miete ausgemacht.
Aber liegt das wirklich bei drei Getrenntbaufällen von vier Doppelhäusern so, daß es nennenswerte Startzeitunterschiede gibt ? - Ich hatte in der Anfangsphase des Goalkeeper-Threads eher den Eindruck, das habe irgendwie mit (typisch männlicher Kindergarten) "Revierverhalten" zu tun, als "Niederlage" anzusehen, daß Leute sich mit Nachbarn auf gemeinsame Bauunternehmer einigten. Und daß es aber andererseits, wenn das nicht auf der Gartenzaunebene ausgefochten wird, sondern "von oben kommt" (= Gemeindevorgabe oder Bauträgerbindung) kein Problem ist, friedlich zu akzeptieren, nicht partout einen anderen Unternehmer zu wählen als der Nachbar. Und, auch auf die (in diesem Fall gewiß verwirklichte) Gefahr, mich zu wiederholen: als zentralen Punkt für die Entschärfung des Zünders an der Bombe Doppel oder Reihenhaus erachte ich den gemeinsamen Planer (und Bauleiter), die Vergabe kann dann durchaus an verschiedene Ausführende erfolgen - sogar gemischt Stein/Holz und Mitkeller/Ohnekeller oder schlüsselfertig/Ausbauhaus. Davon abgesehen gleichen sich - bei gleicher Seriösität und Kompetenz - der GU Meier, GU Müller und GU Schulze wie ein Ei dem anderen. Sorry, aber das ist "Arbeitsebene", da reden wir im industriell-betriebswirtschaftlichen Sinn im Grunde von austauschbaren Sachbearbeitern. Diese Denkweise dürfte doch gerade den heutigen excel-entscheidenden Bauherren nicht wirklich fremd sein - aber das archaische "als Sechziger ums Ver****en nicht das gleiche Bier trinken wie die Unterhachinger" muß wohl so tief sitzen, daß man es hoch hängen muß. "Mengenrabatte" hätte ich dabei nie im Sinn, das ist naive Laiendenke, so etwas gibt es in der Losgröße "2" nicht bzw. stets nur in symbolischem Maße oder bei Peanuts wie dem Kranplatzantrag ans Ordnungsamt.