Eure Wünsche für einen Bebauungsplan

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Doppel- und Reihenhäuser nur vom gleichen Bauunternehmen
Das scheint mir förmlich vorzuschreiben nicht notwendig, insofern nach meiner Überzeugung durch die Wirklichkeit zuverlässig bestraft wird, wenn man anders verfährt ;-)
Scherz beiseite: rechtlich sauber halte ich das (nur ?) auf dem Wege für machbar, in dem man bei E/D Grundstücken die Erlaubnismöglichkeit für eine D Bebauung daran knüpft, daß beide Bauanträge von einem gemeinsamen Planer vorgelegt werden müssen.
wenn Ihr bei einem Bebauungsplan mitwirken dürftet, für ein Neubauwohngebiet, mit Einfamilienhaus, DH, Kettenhäuser und Mehrfamilienhaus.
darauf hab ich aber keinen Einfluss, wenn die Gemeinde an privat verkauft müssen sich die Bauherren schon zusammenraufen...
Mir ist eben erst klar geworden, mit welcher Intention Du fragst. Ich dachte zunächst an eine hypothetische Plauderei oder Geschmäckerdiskussion nach Art des Hype-Threads. Nun dämmert mir, Du wollest uns als "Basis" stellvertretend für die Bevölkerung Deiner Gemeinde befragen, worauf Du als Gemeinderätin hinwirken solltest. Da scheint mir (in Gestalt der naiven Annahme, Bebauungspläne entstünden vom weißen Blatt ausgehend) eine Verkennung kommunalpolitischer Prozesse mitzuschwingen. So läuft dies jedoch typischerweise eher nicht - einlesen kannst Du Dich in "Begründungen" zu Bebauungsplanaufstellungen, wie sie zahlreich in den Online-Auftritten der Rathäuser angeboten werden. Besorge Dir derlei betreffend jüngerer bisheriger Aufstellungsverfahren aus Deiner Umgebung, dann kannst Du ein Gespür für die Entstehungsweise entwickeln, d.h. rückblickend nachlesen, wo man die Nachtigall schon trapsen hören konnte. Schon im Aufbau solcher Dokumente kannst Du "geschichtlich" nachzeichnen, wie die Pläne entstehen. Typisch stehen am Anfang das Zusammenkommen zweier Elemente, nämlich einerseits eines Bedarfes und andererseits eines für eine diesbezügliche Überplanung geeigneten Gebietes. D.h. die Gemeinde stellt einen Handlungsbedarf und eine Nachfrage fest. Manchmal ist das Huhn erst da, und manchmal das Ei. D.h. im einen Fall sind da erst Ansiedlungswillige, und im anderen Fall das Gebiet. Ansiedlungswillige können sowohl ins Familiengründungsalter gekommene Bestandseinwohner sein, die derzeit zur Miete wohnen oder denen das Elternhaus zu klein wird. Oder aber Neubürger aus der Region, die die Gemeinde zur Wohnsitznahme bei ihr statt im Nachbarort anwerben will. Das Gebiet kann z.B. in Feldern bestehen, wo Bauern ihre Höfe aufgeben; oder auch aus einer Gewerbebrache, die man zu Wohnbauzwecken wiedererwecken will. Diese exemplarische Matrix von zwei mal zwei Planungsanlässen mag Dir vier typische Fälle von Bebauungsplänen aufzeigen. Des Weiteren lohnt immer auch ein Blick in jüngere Bebauungspläne (oder Änderungen von älteren) aus der Umgebung: hieraus kannst Du sowohl ableiten, wofür man besondere Nachfrage sieht, als auch Beispiele für Fehlentwicklungen, die man vermeiden möchte. Beides läßt sich mit etwas Übung schon aus den Begründungen herauslesen. Wirkliche Überraschungen stehen in "neuen" Bebauungsplänen also eigentlich nur für Kommunalparlamente-Anfänger(innen) drin. Übrigens: Raumordnung / Entwicklung / Bauplanung sind klassisch Fachgebiete, wo Männer mindestens mittleren Alters von ihrer angeborenen Ahnung überzeugt sind. Frauen, die dabei nicht unversehens an den Katzentisch geraten möchten, tun gut daran, sich gegenseitig "Girls only" fit und sattelfest zu machen und interfraktionell zu verbünden. Kommunalpolitik ist - wenn frau nicht auf der Hut ist - eines der letzten Reservate für Grillmeister-Kartelle ;-)
 
P

Pinkiponk

Angeregt durch hanse987 möchte ich gerne auf meinen früheren Wunsch zurückkommen, dass die Gemeinde oder eine gemeindenahe Institution/Beratungsgesellschaft gegen Bezahlung die Beratung der Bauherren hinsichtlich Baumöglichkeiten auf einem konkreten Grundstück übernimmt. Oder (VHS_?) Kurse hinsichtlich Bebaubarkeit von Grundstücken anbietet. Meiner Meinung nach eine Win-Win-Situation, weil die Bauämter dann nicht durch Ablehnungen Mehrarbeit haben und die Bauherren schon vor der Planung durch den Architekten wissen, was möglich ist und was nicht.
 
K

Kokovi79

Hier in der Region gibt es eine Gemeinde, die sehr restriktive Bebauungspläne erstellen lässt: Verblendmauerwerk, Verbot für glänzende Dächer, nur Sattel- und Krüppelwalmdächer, definierte Farbräume für Mauern, Ziegel und Holz, maximale Bau- und Traufhöhe, Eingeschossigkeit, Pflanzliste, Verbot von Steingärten etc. Das Ergebnis sind harmonische Neubaugebiete, die einen einheitlichen dörflichen Charakter aufweisen, aber dennoch offensichtlich Raum für individuelle Gestaltung lassen. Mir gefällt es und ist daher meine Richtschnur für Bebauungspläne.

Nur die Eingeschossigkeit würde ich streichen wollen, da diese (jedenfalls in Niedersachsen) massive Auswirkungen hat und sich die äußere Form ausreichend über die Dachform in Verbindung mit den First- und Traufhöhen definieren lässt.

Ergänzend wäre es schöne, wenn die Straßenverläufe in Verbindung mit Baugrenzen und ggf. Baulinien so geplant würden, dass jeder eine möglichst freie Aussicht erhält. Das Glück hatten z.B. meine Eltern, als sie gebaut haben.

Ich finde es schön, wenn sich Bebauungspläne an der gewachsenen regionalen Baukultur orientieren und nicht die völlige Beliebigkeit gestatten. Es gibt hier genug Baugebiete mit wenigen Vorgaben und scheußlichen Ergebnissen. Ganz ehrlich, ich möchte in meiner Nachbarschaft keinen rosa Putz, blaue Dächer oder Schlosstürmchen auf dem 150 m2 Einfamilienhaus, nur weil sich jemand austoben möchte. Da sollte der eigene Gestaltungsspielraum durchaus im Sinne der Allgemeinheit beschränkt werden - alle Nachbarn müssen das Ergebnis nämlich jeden Tag ertragen.
 
P

Pinkiponk

Ich tendiere ja dazu, kein Gas zu verlegen, denke aber dass wir das nicht durchkriegen.
Ich dachte bisher, Gas wird ohnehin nur noch selten verlegt? Mein Mann und ich werden in unserem Baugebiet (ca. 17 Jahre alt) Gas zur Verfügung haben und es auch, wie vorgeschrieben zusammen mit Solarthermie, nutzen.
 
H

hampshire

Da sollte der eigene Gestaltungsspielraum durchaus im Sinne der Allgemeinheit beschränkt werden - alle Nachbarn müssen das Ergebnis nämlich jeden Tag ertragen.
Das hat alles sein Für und Wider. Das zeigt ja, dass unterscheidlich freie Bauvorschriften durchaus Sinn ergeben. Wenn es an einem Ort ein "wildes" und ein "geregeltes" Gebiet gäbe, würde ich immer das "wilde" vorziehen und Du vermutlich das "geregelte". Wenn das "geregelte" im Kontext zu einer Altstatt oder einem gewachsenem Dorf steht finde ich das gut. Wenn es zu einer Ansammlung heute so moderner Stadtvillen und fälschlicherweise als "Bauhaus-Stil" bezeichneten Quaderbauten führt, die man in 20 Jahren ebenso hässlich findet wie heute die Betonbauten aus den 70ern, fände ich das gruselig. @Müllerin : Was gibt es denn bereits an dem betreffenden Gebiet? Wie ist die Lage (Innen, außen, Mischgebiet / Gewerbe angrenzend, "Neue Heimat" nebenan...)? Welche Menschen wollt Ihr an den Ort locken und binden?
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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