D
danixf
Stand bei uns drin trotz Eigenleistung. Wurde halt mit aufgenommen, dass bei verzögerter EL der Abnahmetermin entsprechend nach hinten verschoben wird.Ausbauhaus, Rausnahme von Gewerken... Liste lässt sich fast beliebig fortsetzen. Abnahmetermin wird sich kein Haussteller in den Vertrag schreiben lassen, da der Kunde den beinahe beliebig platzen lassen kann.
Wenn was im Vertrag drin steht kann man natürlich was machen. Wenn nicht dann wird es schwierig. Ich denke dann geht nur was, wenn man wirklich unzureichend lange warten muss.