Das sehe ich so wie du es schreibst ähnlich, aber steht dort nicht genau das, dass bis zum 1.7.2021 die KfW Anträge wie gewohnt (alte Konditionen) beantragt werden können?
Denke da kommt diese Aussage des BMWi am nächsten hin:
"Kann ich in die Kreditvariante wechseln, wenn ich beim BAFA einen Zuschuss Einzelmaßnahmen beantragt habe und umgekehrt?
Ein direkter Wechsel für die Art der Förderung für eine Maßnahme innerhalb des laufenden Verfahrens ist nicht möglich.
Wenn Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben und die Antragsvoraussetzungen für die Kreditförderung durch das EBS-Programm 152 erfüllen, können Sie aber bei einem Verzicht auf den BAFA-Zuschuss einen neuen Antrag über ihre Hausbank bei der KfW im Programm 152 stellen."
Das Gleiche gilt dann ja analog auch für die Programme 151 und 153 (Neubau).
und hier die andere Aussage
"Was ist, wenn ich Einzelmaßnahmen geplant habe (mit Zuschuss-Bewilligung BAFA) und dann entscheide, eine Vollsanierung zu einem Effizienzhaus zu machen – kann ich wechseln, was ist der Vorhabenbeginn?
Ein neuer Antrag bei der KfW für eine Effizienzhausförderung ist nur möglich, wenn für das EBS-Programm 151 alle Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, insb. die rechtzeitige Antragstellung vor Vorhabenbeginn ist einzuhalten. Als Vorhabenbeginn gilt derzeit in diesen EBS-Programmen der Beginn der Bauarbeiten."
Wenn man dies analog auslegt für den Neubau (anstatt Vollsanierung) gilt hier ja auch dasselbe, solange der Beginn noch nicht war, kann ich von den bisher beantragen EM (BAFA) zur KFW wechseln.
Eine Inanspruchnahme der BAFA - Förderung und des KFW - Programms sehe ich ab 01.01.2021 nicht mehr.
Ich gehe davon aus, dass der Staat jetzt diese versteckte Doppelförderung der BAFA und KFW abschaffen möchte. Dies war ja bisher auch nur über Umwege zu erreichen. Der Kredit der KFW durfte nicht für die Heizungstechnik verwendet werden.
PS: Natürlich denke ich kann man, wenn man jetzt die BAFA Förderung noch beantragt und dann im nächsten Jahr eine Baufinanzierung über die Bank beantragt und hierbei den KFW Baustein mit beantragt, beides noch in Anspruch nehmen, da es wahrsscheinlich frühestens bei der Zusammenlegung zur BEG auffallen würde.
Dies würde dann aber wohl, nach aktuellem Wissensstand, als Subventionsbetrug gewertet werden können.
Hoffe aber das dies jetzt im Dezember durch die Merkblätter nochmal deutlich klargestellt wird.