Ist das wirklich so, genau das ist momentan die Frage die ich mir stelle. Aus welcher Passage liest du das raus?
das wäre schon echt krass, gibt bestimmt so einige die schon beantragt haben wir d nächstes Jahr nur die KFW nachschieben wolle. ....
Also ich versuche das jetzt mal, mit den vorhandenen Informationen, systematisch aufzubauen.
Es kann natürlich sein, dass ich das jetzt falsch lese, aber alle Aussagen vom Ministerium auch in vorherigen Veröffentlichungen deuten genau daraufhin. Einzige Ausnahme wäre, wenn ich BEG EM und BEG WG parallel laufen lassen könnte, aber m. E. sprechen da alle bisher bekannten Informationen dagegen.
- Das BEG wird generell so begründet:
"Vereinfachte Zugänglichkeit: Sämtliche Förderangebote (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Fachplanung und Baubegleitung) können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung; Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude werden angeglichen "
Es soll nur noch einen Antrag, bei einer Institution geben, der alles abdecken soll.
Sprich man muss sich also entweder für BEG EM oder für BEG WG entscheiden.
Beides kann man nicht beantragen, da es für dasselbe Vorhaben wäre (Neubau Einfamilienhaus in den meisten Fällen).
"Integration von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz: Bei Neubau und Sanierungen werden sog. EE-Klassen (z. B. „Effizienzhaus 55 EE“) für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und die Förderquote angehoben"
Hier kann man eigentlich deutlich rauslesen, dass es für Wärmepumpen an sich keine Einzelförderung mehr beim Neubau geben wird, sondern diese mit einem Bonus zu dem bestehenden Tilgungszuschuss erfasst werden.
Das resümieren so auch diverse Energieberatungsseiten und informieren in die Richtung auf ihren Websiten.
Gibt noch einige anderer dieser FAQs die in diese Richtung gehen.
Ist wahrsscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis die das etwas konkreter für diese, m. E. wichtigste, Konstellation ausweisen.