Aus verschiedensten Quellen habe ich folgende Infos zusammengetragen:
1. Bzgl. Straße und Hausnummer für BAfA-Antrag: Un Neubaugebiete nicht zu benachteiligen reicht die Angabe der Flurstücksnummer aus.
2. Anträge sollten bei der BAfA bis zum 31.12. gestellt werden, um sich alle Optionen offen zu halten.
Aus den neuen Förderbedingungen ergeben sich mehrere mögliche denkbare Optionen:
Option 1: BAfA-Förderung alt (Antrag bei 31.12.2020) + KfW-Förderung alt (Antragstellung bis 30.06.2021)
Option 2: KfW-Förderung neu ab 01.07.2021; BAfA-Förderung nicht mehr nutzbar
Option 3: Nur BAfA-Förderung oder nur KfW-Förderung nutzbar (schlechteste Variante)
Klar dürfte sein, dass die neue KfW-Förderung nicht mit der alten BAfA-Förderung kombinierbar ist.
Laut der
Vaillant-Förderberatung hat man jedoch immer die Möglichkeit trotz positiven Förderbescheids der BAfA auf die BAfA-Förderung zu verzichten. Es besteht keine Abnahmepflicht. Um sich alle Möglichkeiten offen zu halten, würde ich daher unbedingt bis zum 31.12. einen Antrag stellen.
Laut
@nordanney ist derzeit im Übrigen in der Diskussion, dass man künftig die KfW-Förderung auch ohne das KfW-Darlehen erhalten kann, was die Kapitaldienstbelastungen deutlich senken würde. Zudem könnte man dann für einen größeren Teil der Finanzierungssumme das günstigere Hausbankdarlehen in Anspruch nehmen.