Freistellungsverfahren genehmigt, im Nachhinein Änderung möglich?

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opiman1981

Habe ich gerade gegoogelt, in NRW ist diese 2.40 er hat 2.45 gezeichnet.. Somit habe ich in der Hinsicht Pech..
 
11ant

11ant

Die Zeichnungen vom Haus sind im Freistellungsverfahren genehmigt worden,
Das möchte ich zu bezweifeln wagen. Im Freistellungsverfahren wird mit der Genehmigung üblicherweise der Hinweis gegeben, daß die Planung eben gerade nicht geprüft wurde. Insofern sehe ich auch weder Erfordernis noch Sinn für/in Tekturen zu den Plänen. Im übrigen läßt sich ohne die Grundrisse zu kennen nicht beurteilen, welche Konsequenzen der Wunsch nach mehr Raumhöhe für die Treppenlänge hätte. Wenn Du die Stufen bei gleicher Länge entsprechend jede etwa 8 mm höher machen willst, kommst Du auf ein unbequemeres Steigungsmaß. Das dürfte Dich die mehr Raumhöhe leicht reuen lassen. Gerade wenn Du mit dem Architekten ein verschlechtertes Verhältnis hast, solltest Du bedenken, daß der Architekt gegen die von Dir geplante Veränderung seines Werkes klagen könnte. Ich wohne schon ewig in Raumhöhe 250, sogar mit Deckenlampen, ohne daß dies meine Lebensqualität ernsthaft beeinträchtigte. Genauer: ich habe schon zehn Jahre Raumhöhe 251, vorher zwanzig Jahre Raumhöhe 250, und den einen Zentimeter Unterschied selber noch nie bemerkt (den erkennt quasi nur der Zollstock). Deine künftige Raumhöhe haben sehr, sehr viele Leute - nämlich so ziemlich alle, die in Häusern aus den 70er Jahren eine Fußbodenheizung haben nachrüsten lassen. Davon stirbt niemand.
 
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opiman1981

Die Geschoss Höhe wäre 2.44 wenn Fußboden und Putz drauf ist, das finde ich jetzt im Nachhinein und mit Vergleich von anderen Zeichnungen vom Kumpel zu niedrig. Es ist ein Neubau, da sollte alles nach den neusten Stand sein und nicht, wie vor 20 Jahren.. Mit den 11.5 cm mehr wäre man bei 2. 55. Leider bin ich ein Leihe auf dem Gebiet und hab dies nicht sofort gesehen.. Es wäre nur eine Stufe mehr, bis zum DG, sonst passiert da nichts.. Teilung wäre ok.. Statt 14 Auft a 26cm und 15 Steigung a 18.4cm wäre es 16 Steigung je 18.4 / 25cm Auftritt.. Dass passt alles und stellt kein Problem da...
Hauptfrage ist, wenn ich einfach das Haus die 11.5 cm höher baue aber zwar vom Freistellungsantrag (Zeichnung abweiche) aber im Rahmen vom Bebauungsplan bin, sollten keine großen Strafen folgen, wenn in dr Zukunft sich jemand beschweren sollte und eine Prüfung durchgeführt werden würde... Den Bebauungsplan würde ich ja einreichen oder die TH vielleicht um. 2-3cm überschreiten.. Denke das wäre ok, da beim Bau andere Toleranzen herrechen als im Maschinenbau..
 
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Pinkiponk

Es ist ein Neubau, da sollte alles nach den neusten Stand sein und nicht, wie vor 20 Jahren.
Ich bin in der Hinsicht keine Fachfrau, aber mein Eindruck ist, dass gerade in Neubauwohnungen und Neubauhäusern die Decken niedriger sind, um Energie (Heizkosten) zu sparen? Finde ich grundsätzlich eine sehr unschöne Entwicklung, ebenso wie die Badezimmer ohne Fenster. Aus (auch preisgünstigen) Altbauten kenne ich das nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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