Ja so dachte ich auch, aber vielleicht ist das ja erst beim zweiten mal dann so. Immerhin bin ich ja keine Steuerfachkraft und handel nach bestem Gewissen. Wobei es auch wieder heißt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht....
Aber wie auch immer
Keine Sorge. Du kannst jeden Mist angeben. Das schlimmste was passieren kann ist das es rausgestrichen wird. Im nächsten Jahr kannst du wieder den gleichen Mist angeben und es würde wieder maximal rausgestrichen werden. Eine Strafe gibt es nicht.
Wenn du vermietest und das nicht angibst sieht es allerdings anders aus.
Die AfA ist durch und fängt in deinem Fall auch nicht neu an, da es steuerrechtlich bezogen auf die Anlage V als unentgeltlicher Erwerb gilt.
Dann nehme das in der gegenwärtigen Kalkulation schon mal direkt raus. Besser mit dem schlechten Fall rechnen als mit dem vorteilhafteren.
Jetzt bräuchten wir noch ein paar Infos vom TE und einen Steuerspezi.
Welcher Gegenwert hat die Ausgleichszahlung? Kann man die Übertragung in einen entgeltlichen und nicht entgeltlichen Teil splitten? Seit wann steht die Wohnung im Eigentum des „Verkäufers“?
Welche Infos braucht man denn noch?
Gegenwärtig würde ich wie folgt rechnen
Mieteinnahme kalt pro Jahr = 12 000€
-Kreditzins = 600€
-Küche = 1200€
-Verwaltung, das Mietkonto, Instandhaltung, Fahrten zum Objekt = "noch unbekannt" €
-Ausgleichszahlung = 3600€ (noch nicht sicher ob gültig)
Das Geld vom Kredit habe ich z. B. auch für ein neues Bad herangezogen. Kann ich Dusche, Badewanne, WC bzw. auch Fliesen absetzen? Bodenbelag nehme ich mal an ist nicht als Abschreibung für Abnutzung definierbar?
Wie ist es mit Elektrik, ist das nach AfA gültig?
Dachdämmung?
Müsste ich doch "alles" absetzen können weil es zum Wert der Wohnung voll dazu zählt?