Die Verarbeitungshinweise sind m.W. Bestandteil der Zulassung, gehören also quasi zur Rezeptur des Baustoffes mit dazu - ihre Beachtung ist kein Goodwill, sondern gehört zur Normenbeachtung. Abzudecken sind nach allen mir bekannten Verarbeitungshinweisen Mauerkronen an jedem Feierabend, selbst wenn darauf kein Wochenende folgt. Ungefüllte Steine sind zwar immerhin nicht gleich so Schutt wie gefüllte, aber immerhin kann der Regen ja bis in die Lagerfuge durchlaufen und dort in den Kammern auf dem Mörtel stehen und mit diesem reagieren. Steter Tropfen höhlt den Mörtel ;-)
Ich würde daher den Mangel rügen und darauf auch später bei der Bauabnahme nochmals Bezug nehmen. Hast Du keinen Sachverständigen als Baubegleiter ?
Doch, ich habe im Nachhinein betrachtet einige Fehler gemacht, ohne Sachverständigen zu bauen gehört aber zum Glück nicht dazu. Der Sachverständige war zuletzt zur Abnahme des Kellers da. Planmäßig kommt er das nächste mal, wenn die Decke steht. Wir haben hier schon umdisponiert und eine Zwischenbesichtigung vor dem Betonieren der Kellerdecke beauftragt.
Hier kommt auch noch dazu, dass der Rohbau eine höhe von 2,55m haben sollte. Der Rohbauer hat jetzt aber 10 Reihen mit 25er Ziegeln gemauert und meint er setzt die Decke einfach ein bisschen höher (bin ich auch nicht überzeugt von dass das funktioniert.
Trotz allem möchte ich, bis der SV den Bau anschaut Fehler so weit wie möglich vermeiden und den Schaden so gering wie möglich halten ....
Ach und die Ziegel sind nicht verfüllt.