Ich spreche aber hier von schallschutz ...
Im mehrgeschosswohnbau sind meines Wissens ungefüllte Ziegel nicht erlaubt ...
Frage daher : fällt ein REH unter ein Mehrfamilienhaus oder ist es mit einer Doppelhaushälfte vergleichbar wo man machen kann was man will... denke wohl eher letzteres ....