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Mondwanderer
Guten Morgen
Wir befinden uns aktuell in einem echten Dilemma. Aufgrund einer Vielzahl von Umständen ist unser Hauskauf erst so spät beurkundet worden, dass ein Einzugstermin (und Kaufpreisfälligkeit) wohl erst Mitte / Ende Januar 2021 möglich wird.
Wir hatten in der Finanzplanung aber fest mit der "Bayerischen Eigenheimwohnzulage" als auch mit dem Baukindergeld (+ Baukindergeld Plus in Bayern) gerechnet. Bei der Eigenheimwohnzulage endet die Antragsfrist definitiv am 31.12.2020. Beim Baukindergeld hätten wir theoretisch noch genügend Luft bis 31.03.2021.
Jetzt kommt aber noch eine zweite, schwerwiegende Thematik zum Tragen: Der Zeitpunkt der Antragstellung in allen Fällen hat Auswirkung auf die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen. So haben wir bei Antragstellung in 2020 die Bescheide von 2017 und 2018 vorzulegen. Bei Antragstellung in 2021 jedoch die von 2018 und 2019. Da ich in 2019 einen hohen, einmaligen Veräußerungsgewinn realisiert hatte, kommen wir in der Berechnung knapp über die für uns geltende Schwelle des zu versteuernden Einkommens.
Mit dem Verkäufer haben wir bereits vertraulich dazu gesprochen. Er würde uns das "Wohnrecht" bereits ab dem 29.12. einräumen und somit könnten wir offiziell zum 29.12. einziehen. Wir würden dies dann vor Ablauf der 14 Tage Frist beim Bürgerbüro auch zum 29.12. eintragen lassen.
Nun haben wir hier einen echten rechtlichen Gewissenskonflikt bei dem ich nun hoffe, dass jemand hier uns einen Tipp oder Hinweis geben können, wie das Dilemma möglicherweise umgangen werden kann.
Vielen Dank und ein frohes Fest euch allen!
Beste Grüße
Wir befinden uns aktuell in einem echten Dilemma. Aufgrund einer Vielzahl von Umständen ist unser Hauskauf erst so spät beurkundet worden, dass ein Einzugstermin (und Kaufpreisfälligkeit) wohl erst Mitte / Ende Januar 2021 möglich wird.
Wir hatten in der Finanzplanung aber fest mit der "Bayerischen Eigenheimwohnzulage" als auch mit dem Baukindergeld (+ Baukindergeld Plus in Bayern) gerechnet. Bei der Eigenheimwohnzulage endet die Antragsfrist definitiv am 31.12.2020. Beim Baukindergeld hätten wir theoretisch noch genügend Luft bis 31.03.2021.
Jetzt kommt aber noch eine zweite, schwerwiegende Thematik zum Tragen: Der Zeitpunkt der Antragstellung in allen Fällen hat Auswirkung auf die Einreichung der Einkommenssteuererklärungen. So haben wir bei Antragstellung in 2020 die Bescheide von 2017 und 2018 vorzulegen. Bei Antragstellung in 2021 jedoch die von 2018 und 2019. Da ich in 2019 einen hohen, einmaligen Veräußerungsgewinn realisiert hatte, kommen wir in der Berechnung knapp über die für uns geltende Schwelle des zu versteuernden Einkommens.
Mit dem Verkäufer haben wir bereits vertraulich dazu gesprochen. Er würde uns das "Wohnrecht" bereits ab dem 29.12. einräumen und somit könnten wir offiziell zum 29.12. einziehen. Wir würden dies dann vor Ablauf der 14 Tage Frist beim Bürgerbüro auch zum 29.12. eintragen lassen.
Nun haben wir hier einen echten rechtlichen Gewissenskonflikt bei dem ich nun hoffe, dass jemand hier uns einen Tipp oder Hinweis geben können, wie das Dilemma möglicherweise umgangen werden kann.
Vielen Dank und ein frohes Fest euch allen!
Beste Grüße