WilderSueden
Stellplätze hintereinander werden häufig nicht anerkannt da der hintere nicht zugänglich ist wenn vorne einer parkt.2 Stellplätze pro Wohneinheit. Wir wollen sowieso ne Doppelgarage. Ich denke, die Einfahrt (min 5m gepflastette Fläche) könnte man als Doppelstellplatz bezeichnen ;).
Sollte kein Problem sein. Bei zwei Tanten von mir war die Variante mit einer Einliegerwohnung für die Oma im Keller mit extra Eingang von Außen, im Treppenhaus innen aber eine Tür damit die hoch kommen und die Enkel sehen kann ohne das Haus zu verlassen.Darf sie aber zusätzlich mit der Hauptwohnung direkt verbunden sein (Türe)?
Grundsätzlich sehe ich jetzt wenig Vorteil darin im EG die Einliegerwohnung dazu zu machen. Du brauchst ja dann in der abgetrennten Wohneinheit noch Küche und Bad was wieder Platz und damit Geld kostet. Insgesamt wird euer EG dann auch groß und das schlägt sich auf beide Stockwerke durch. Wir planen aktuell mit Arbeitszimmer unten und Arbeits-/Gäste/Reserve-Kinderzimmer oben und haben schon das Problem dass unser EG einen halben Raum zu knapp und das OG dafür einen halben Raum zu groß ist. Eine komplette zweite Wohneinheit braucht noch mehr platz.
Achja und zum Thema Büro teilen. Würde ich nicht machen. Im Home-Office telefoniert man ja doch recht viel und auch mal länger. Da ist Ruhe schon angenehm.
Um mal die Kellerregel von @11ant zu zitieren: Für jede 20cm Höhenunterschied zahlt ihr 10% des Kellers um ihn nicht zu bauen. Bei 1,5m ist Bodenplatte in der Regel nicht mehr sinnvoll und bei 1m fragwürdig. Insbesondere in Anbetracht eurer Pläne eine Einliegerwohnung ins EG zu stopfenEin paar davon haben eine leichte Hanglage (würde ich sagen 1-1,5m Höhenunterschied im Baufenster).