Großes Büro oder gleich eine Einliegerwohnung?

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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WilderSueden

WilderSueden

2 Stellplätze pro Wohneinheit. Wir wollen sowieso ne Doppelgarage. Ich denke, die Einfahrt (min 5m gepflastette Fläche) könnte man als Doppelstellplatz bezeichnen ;).
Stellplätze hintereinander werden häufig nicht anerkannt da der hintere nicht zugänglich ist wenn vorne einer parkt.
Darf sie aber zusätzlich mit der Hauptwohnung direkt verbunden sein (Türe)?
Sollte kein Problem sein. Bei zwei Tanten von mir war die Variante mit einer Einliegerwohnung für die Oma im Keller mit extra Eingang von Außen, im Treppenhaus innen aber eine Tür damit die hoch kommen und die Enkel sehen kann ohne das Haus zu verlassen.
Grundsätzlich sehe ich jetzt wenig Vorteil darin im EG die Einliegerwohnung dazu zu machen. Du brauchst ja dann in der abgetrennten Wohneinheit noch Küche und Bad was wieder Platz und damit Geld kostet. Insgesamt wird euer EG dann auch groß und das schlägt sich auf beide Stockwerke durch. Wir planen aktuell mit Arbeitszimmer unten und Arbeits-/Gäste/Reserve-Kinderzimmer oben und haben schon das Problem dass unser EG einen halben Raum zu knapp und das OG dafür einen halben Raum zu groß ist. Eine komplette zweite Wohneinheit braucht noch mehr platz.
Achja und zum Thema Büro teilen. Würde ich nicht machen. Im Home-Office telefoniert man ja doch recht viel und auch mal länger. Da ist Ruhe schon angenehm.

Ein paar davon haben eine leichte Hanglage (würde ich sagen 1-1,5m Höhenunterschied im Baufenster).
Um mal die Kellerregel von @11ant zu zitieren: Für jede 20cm Höhenunterschied zahlt ihr 10% des Kellers um ihn nicht zu bauen. Bei 1,5m ist Bodenplatte in der Regel nicht mehr sinnvoll und bei 1m fragwürdig. Insbesondere in Anbetracht eurer Pläne eine Einliegerwohnung ins EG zu stopfen
 
H

haydee

verbiegt euch nicht. Oft ist der Platzbedarf im EG größer wie im OG.
Selten gibt das Grundstück die Möglichkeit für einen entsprechenden Anbau her. Wenn die Einliegerwohnung für beeinträchtigte Senioren geeignet sein soll, hast du einen anderen Platzbedarf.
Prüfte was geht wenn du dein Grundstück hast.
Verbiegen und Flexibilität nehmen für ein währe vielleicht irgendwann nett würde ich mich nicht.
Davon unabhängig würde ich 2 Arbeitszimmer planen. Lieber kleiner. Bei einem großen stört ihr euch vielleicht gegenseitig.

Keine Ahnung ob die Zufahrt als Stellplatz genehmigt werden kann. Eigentlich wird dadurch die Garage nicht mehr zugänglich.
 
11ant

11ant

Um mal die Kellerregel von @11ant zu zitieren: Für jede 20cm Höhenunterschied zahlt ihr 10% des Kellers um ihn nicht zu bauen.
sie lautet bekanntlich (hoch verkürzt gesagt) "bei zwei Metern Höhenunterschied im Baufenster kostet ein nicht gebauter Keller praktisch dasselbe wie ein gebauter und bietet lediglich keinen Gegenwert für diese Kosten".
Also: "um ihn nicht zu bauen" ist falsch, richtig muß es heißen: "ob gebaut oder nicht".
 
Y

ypg

Ich finde das prinzipiell gar nicht schlecht (sondern gut), wenn man eine abgeschlossene Einheit für die Büros bildet. Allerdings muss ich auch gleich sagen, dass ich es nicht gut finde, wenn man das nur wegen Prämien oder Zuschüsse macht. Ich oder wir als Steuerzahler müssen das mittragen, und wenn nicht gleich Wohnraum zur Vermietung geschaffen wird, sehe ich das eigentlich nicht ein, das mit zu finanzieren.
Eine separate Einheit ist für sich selbst klug, Abstand vom Häuslichen zu bekommen. Wie aber ist es, wenn Kinder in der Hauptwohnung betreut werden müssen? Möchtest Du als Lehrerin zwei Haustüren abends aufsperren, wenn Du noch schnell mal Diktate korrigieren willst?
Und meine Vorredner sagen es: es ist schon schwierig, seine eigenen Bedürfnisse auf einem Grundstück zu verwirklichen - wo bleibt dann die sinnvolle Fläche einer Einliegerwohnung? Für Euch 2 reicht doch eigentlich ein ausgebautes Dachgeschoss, was kaum merklich in den Finanzen gespürt wird. Warum sich also eine Last der Einliegerwohnung ans Bein binden?
 
K

Kati2022

Guten Morgen,
danke für die zahlreichen Antworten.
Stellplätze hintereinander werden häufig nicht anerkannt da der hintere nicht zugänglich ist wenn vorne einer parkt.
Ja...das wäre dann kein K.O für die 2. Wohneinheit.
Bei uns im Mehrfamilienhaus (gleiche Gemeinde, BJ 2012) gibt es in der Tiefgarage Doppelparker. Die Autos (vom gleichen Wohnungseigentümer) stehen hinteteinander und versperren sich auch die Ausfahrt. Wäre es nicht eine ähnliche Situation?
Davon unabhängig würde ich 2 Arbeitszimmer planen. Lieber kleiner. Bei einem großen stört ihr euch vielleicht gegenseitig.
Da ich keine Präsenzpflichtzeiten im Büro habe, kann ich mir die Zeit selber einteilen und entscheiden, wann ich arbeite. Meistens ist es der Abend, wo mein Mann dann nicht mehr arbeitet und sich um die Kinder kümmern kann.
Außerdem, braucht mein Mann das Homeoffice nur sporadisch. Die meiste Zeit arbeitet er stationär im Firmenbüro.
Allerdings muss ich auch gleich sagen, dass ich es nicht gut finde, wenn man das nur wegen Prämien oder Zuschüsse macht. Ich oder wir als Steuerzahler müssen das mittragen, und wenn nicht gleich Wohnraum zur Vermietung geschaffen wird, sehe ich das eigentlich nicht ein, das mit zu finanzieren.
In den Richtlinien von Kfw steht doch nirgends, dass man die 2. Wohneinheit vermieten muss. Ich denke, dass es auch so vom Gesetzgeber gewollt war. Manche Menschen mieten extra kleine Wohnungen, um in Ruhe arbeiten zu dürfen. Wir wollen dort keine Kinderzimmer einrichten, sondern private Büroräume.
Im Alter wäre man trotzdem flexibler und könnte z.B. einer Pflegekraft separaten Wohnraum anbieten (anstatt gleich ins Pflegeheim umzuziehen).
Wie aber ist es, wenn Kinder in der Hauptwohnung betreut werden müssen? Möchtest Du als Lehrerin zwei Haustüren abends aufsperren, wenn Du noch schnell mal Diktate korrigieren willst?
Wie schon oben geschrieben: ich und mein Mann arbeiten nie zusammen. Einer von uns hat immer die Aufgabe, sich um die Kinder zu kümmern.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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