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Mike29
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier einige Informationen fehlen. Aus den Randbemerkungen (Höhenangaben, bergseitig, Stützbauwerke,...) kann man erahnen, dass die Wegführung Probleme bereiten kann. Evtl will Okal Haus die Zusicherung, dass die Zufahrt mit deren Baufahrzeugen ( Mobilkran, Sattelauflieger, ...) gegeben und erlaubt ist?
Auch die Sache mit der Erschließung scheint logisch, wenn man es aus Okalseite betrachtet. Okal Haus muss, wenn richtig verstanden, nach der Baugenehmigung einen Fertigstellungstermin nennen, hat allerdings die Unbekannte, dass sie nicht wissen, wann die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und die Arbeiten beginnen können. Auch gehe ich davon aus, dass Okal Haus nicht das Haus des TE lange "ins Lager schieben " und dann nach erfolgter Erschließung abstauben und auslagern will. Dies ist wahrscheinlich nicht vorgesehen und die Lagerfläche dafür nicht vorhanden.
Mit der Baugenehmigung kenne ich so, dass diese vom Architekten des GU erstellt und vom Bauherren eingereicht wird.
Ob diese Voraussetzungen/ Anforderungen bauseits wirklich erst nach einem Jahr genannt oder bisher vom Bauherren überlesen, falsch verstanden oder verdrängt wurde, kann ich nicht beurteilen. Da der TE sich allerdings selbst als Laie mit keiner Ahnung von der Materie bezeichnet, finde ich es fast schon fahrlässig, dass er sich keine Beratung in Form von Anwalt, Baubegleitung oder so geholt hat. Dieser Beistand hätte wahrscheinlich einige der jetzt entstandenen Probleme frühzeitig erkannt und beheben können. Ob die Beratungskosten bei einem Anwalt nun zu hoch sind oder man lieber weiter die Bereitstellungszinsen zahlt, muss der TE selbst entscheiden.
Auch die Sache mit der Erschließung scheint logisch, wenn man es aus Okalseite betrachtet. Okal Haus muss, wenn richtig verstanden, nach der Baugenehmigung einen Fertigstellungstermin nennen, hat allerdings die Unbekannte, dass sie nicht wissen, wann die Erschließung des Grundstücks abgeschlossen ist und die Arbeiten beginnen können. Auch gehe ich davon aus, dass Okal Haus nicht das Haus des TE lange "ins Lager schieben " und dann nach erfolgter Erschließung abstauben und auslagern will. Dies ist wahrscheinlich nicht vorgesehen und die Lagerfläche dafür nicht vorhanden.
Mit der Baugenehmigung kenne ich so, dass diese vom Architekten des GU erstellt und vom Bauherren eingereicht wird.
Ob diese Voraussetzungen/ Anforderungen bauseits wirklich erst nach einem Jahr genannt oder bisher vom Bauherren überlesen, falsch verstanden oder verdrängt wurde, kann ich nicht beurteilen. Da der TE sich allerdings selbst als Laie mit keiner Ahnung von der Materie bezeichnet, finde ich es fast schon fahrlässig, dass er sich keine Beratung in Form von Anwalt, Baubegleitung oder so geholt hat. Dieser Beistand hätte wahrscheinlich einige der jetzt entstandenen Probleme frühzeitig erkannt und beheben können. Ob die Beratungskosten bei einem Anwalt nun zu hoch sind oder man lieber weiter die Bereitstellungszinsen zahlt, muss der TE selbst entscheiden.