Das Problem ist ja, das auch im Kaufvertrag des Verkäufers das Wegerecht aufgeführt ist. Die Eintragung im Grundbuch fehlt halt.
Es glaubten alle das Wegerecht läge vor ...
Die Wegerechte für C sind in allen Grundbüchern eingetragen. Das wurde geprüft nachdem das Problem bei uns bekannt wurde.
Wäre eine Eingangstür an der Gartenseite entscheidend? Diese liegt mit einer von außen abschließbaren/zu öffnenden Schiebetüre
im Prinzip vor.
Differenz Gartenland und Bauland? Oh ... als Laie stehe ich da gerade voll auf dem Schlauch :D