Nein, weil B (Mitte) durch den Garten einen Zugang hat. Nicht schön, aber ein Zugang! Sonst sähe die Wertbewertung leider ganz anders aus...
Und juristisch wäre das auch wichtig. Weil wenn kein Zugang über den Garten bestehen würde, gäbe es das Notwegerecht. D.h. A muss einer Eintragung zustimmen. Kann dafür aber eine Entschädigung verlangen.
Ja genau, könnte er.
Aber wir haben schon jetzt ein gutes Verhältnis und die Dokumente für den nachträglichen Eintrag wurden bereits unterschrieben.
Besitzer A war genauso überrascht vom fehlenden Wegerecht wie alle anderen auch.
*edit*
Stimmt, durch den Garten käme ich natürlich. Aber zur Haustüre nicht.
@ Romeo
Das Amt hat ja nun nicht imme alles korrekt gemacht. Wäre darauf zu achten, ob der Zugang über den Garten in der Wertbemittlung
berücksichtigt wird? Lässt sich das später erkennen oder ableiten?