K
Kati2022
:cool: Das sind genau die 3, die wir auf die Plätze 3-5 gestellt haben;)Ich hätte jetzt spontan die Grundstücke 2902, 03 ,07
:cool: Das sind genau die 3, die wir auf die Plätze 3-5 gestellt haben;)Ich hätte jetzt spontan die Grundstücke 2902, 03 ,07
Hier der Plan mit den Größenangaben. Die 3 blauen Bauplätze hatten VorverkaufsrechtWie gross sind denn Deine Favoriten?
Ist der Bauer der das Vorkaufsrecht ausuebt auch der Besitzer des Grundstücks im Westen?
Für mich klingt das nach einem Hornberger Eigentor *LOL*Die Gemeinde hat das so argumentiert, dass das relativ kleine Bauamt es nicht schafft, alle 50 Bauvorhaben gleichzeitig "zu betreuuen". Wenn die erste Hälfte der Bauanträge durch ist und die ersten Rohbauten stehen, sind die restlichen dran.
Es ist zweckmäßig: die Gemeinde spart sich die Abtrennung als eigenständiges Flurstück, und Dir nützt dieser Streifen für Deine Bemessungsgrundlage der Grundflächenzahl, außerdem können Deine Hasen darauf grasen ;-)Ich kann es mir nicht erklären, wieso die Gemeinde diesen Erdwall nicht in der Grenze direkt hinter den Grundstücken geplant hat. Ist es so üblich?
Die Dienstbarkeit ist erheblich besser dort zu sichern als in -zig einzelnen zivilen Verträgen - außerdem hat die Gemeinde nicht in allen Bundesländern die Wahl, den komplizierteren Weg zu wählen.Die Eintragung im Grundbuch macht mich aber etwas stutzig. Gibt es da wirklich keine erheblichen Nachteile?
Das ist wohl eine Bezugshöhenangabe für FH und TH - das abschreckende Beispiel des Gegenteils findest Du hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/zulaessige-wandhoehe-was-bedeutet-das.38433/Die Fussbodenhoehe ist im Grundstück angegeben. Darf die nich ueber- oder unterschritten werden?