Große Fensterfront an der Westseite

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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11ant

11ant

Die Gemeinde hat das so argumentiert, dass das relativ kleine Bauamt es nicht schafft, alle 50 Bauvorhaben gleichzeitig "zu betreuuen". Wenn die erste Hälfte der Bauanträge durch ist und die ersten Rohbauten stehen, sind die restlichen dran.
Für mich klingt das nach einem Hornberger Eigentor *LOL*
Ich kann es mir nicht erklären, wieso die Gemeinde diesen Erdwall nicht in der Grenze direkt hinter den Grundstücken geplant hat. Ist es so üblich?
Es ist zweckmäßig: die Gemeinde spart sich die Abtrennung als eigenständiges Flurstück, und Dir nützt dieser Streifen für Deine Bemessungsgrundlage der Grundflächenzahl, außerdem können Deine Hasen darauf grasen ;-)
Die Eintragung im Grundbuch macht mich aber etwas stutzig. Gibt es da wirklich keine erheblichen Nachteile?
Die Dienstbarkeit ist erheblich besser dort zu sichern als in -zig einzelnen zivilen Verträgen - außerdem hat die Gemeinde nicht in allen Bundesländern die Wahl, den komplizierteren Weg zu wählen.
 
K

Kati2022

Die Einfamilienhaus darf man unter- aber nicht überschreiten. Das gleiche geht für alle anderen Höhenangaben.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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