kati1337
Moin zusammen,
ich habe folgende Situation: Wir haben voriges Jahr um unseren Umzug herum mit den Nachbarn geschnackt und uns darauf geeinigt, dass wir zur Einfriedung entlang der Grenze eine Hecke pflanzen wollen.
Prinzipiell habe ich da auch nach wie vor nichts dagegen, die Hecke darf gerne auf die Grenze.
Nun haben die Nachbarn vor einigen Tagen allerdings entlang der Grenze einen Schuppen aufgestellt. Eine ziemliche Monstrosität aus silbernem Wellblech. Daran gibt's natürlich nichts auszusetzen, allerdings ist das nicht direkt der Ausblick den wir uns beim Frühstück auf unserer Terrasse wünschen.
Ich würde jetzt gerne auf unserer Seite des Grundstücks einen Sichtschutz-Zaun aus Holz aufbauen, sowas mit ein bisschen Rankhilfe, und davor Grünes pflanzen, damit wir beim Blick auf das Eck halt in einen schönen Garten schauen und nicht auf das Blech.
Darf ich das ohne weiteres tun? Muss ich da irgendwelche Abstände einhalten?
Ich hab' mal eine Skizze angehängt wo ich das Blechteil in grau eingemalt habe, und unser gewünschter Sichtschutz in gelb.
Ich würde sowas natürlich nicht machen ohne das vorher nochmal abzusprechen mit den Nachbarn, aber ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe. Im Netz finde ich dazu kaum Infos, nur Infos zur Einfriedung per Zaun.
ich habe folgende Situation: Wir haben voriges Jahr um unseren Umzug herum mit den Nachbarn geschnackt und uns darauf geeinigt, dass wir zur Einfriedung entlang der Grenze eine Hecke pflanzen wollen.
Prinzipiell habe ich da auch nach wie vor nichts dagegen, die Hecke darf gerne auf die Grenze.
Nun haben die Nachbarn vor einigen Tagen allerdings entlang der Grenze einen Schuppen aufgestellt. Eine ziemliche Monstrosität aus silbernem Wellblech. Daran gibt's natürlich nichts auszusetzen, allerdings ist das nicht direkt der Ausblick den wir uns beim Frühstück auf unserer Terrasse wünschen.
Ich würde jetzt gerne auf unserer Seite des Grundstücks einen Sichtschutz-Zaun aus Holz aufbauen, sowas mit ein bisschen Rankhilfe, und davor Grünes pflanzen, damit wir beim Blick auf das Eck halt in einen schönen Garten schauen und nicht auf das Blech.
Darf ich das ohne weiteres tun? Muss ich da irgendwelche Abstände einhalten?
Ich hab' mal eine Skizze angehängt wo ich das Blechteil in grau eingemalt habe, und unser gewünschter Sichtschutz in gelb.
Ich würde sowas natürlich nicht machen ohne das vorher nochmal abzusprechen mit den Nachbarn, aber ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe. Im Netz finde ich dazu kaum Infos, nur Infos zur Einfriedung per Zaun.