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motorradsilke
Das ist nicht überall so. Zumindest in Brandenburg darfst du Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume direkt an die Grenze stellen, bis zu 9 m je Seite, 15 m insgesamt (mittlere Grenzwandhöhe 3 m). Da wäre der Schuppen völlig ok.Für Stellplätze (Carports/Garage) gelten andere Gesetze. Und das meist innerhalb des Baufensters. Da ist Grenzbebauung erlaubt. Sollte man aber wissen, wenn man baut/gebaut hat.
Bei Schuppen und co sind nach meines Wissens die Grenzabstände einzuhalten.
Baufenster gibt es doch auch nur dort, wo es Bebauungspläne gibt, oder?