Darf man Sichtschutz auf eigenem Grundstück beliebig positionieren?

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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M

motorradsilke

Für Stellplätze (Carports/Garage) gelten andere Gesetze. Und das meist innerhalb des Baufensters. Da ist Grenzbebauung erlaubt. Sollte man aber wissen, wenn man baut/gebaut hat.

Bei Schuppen und co sind nach meines Wissens die Grenzabstände einzuhalten.
Das ist nicht überall so. Zumindest in Brandenburg darfst du Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume direkt an die Grenze stellen, bis zu 9 m je Seite, 15 m insgesamt (mittlere Grenzwandhöhe 3 m). Da wäre der Schuppen völlig ok.

Baufenster gibt es doch auch nur dort, wo es Bebauungspläne gibt, oder?
 
Y

ypg

Das ist nicht überall so. Zumindest in Brandenburg darfst du Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume direkt an die Grenze stellen, bis zu 9 m je Seite, 15 m
Ja genau. Deswegen schreib ich auch von „meist“. Jeder muss da mal selbst in seine Landesbauordnung oder Bebauungsplan schauen, wo das geregelt ist - das erstere ist Pflichtlektüre für einen Bauherrn. Ein Forum kann hier ja nicht jedes Bundesland beschreiben.
 
I

icandoit

Bei uns ist so ein riesiger Schuppen an der Grenze nicht erlaubt.

Du laesst Dich auch nicht darueber aus, ob nicht noch ein Bauwerk auf der Grenze steht.

Welches Bundesland? Welcher Bebauungsplan?
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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