Darf man Sichtschutz auf eigenem Grundstück beliebig positionieren?

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M

Myrna_Loy

Ein Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes und in den Bebauungsplan kann diese Frage beantworten.
 
Schimi1791

Schimi1791

Wäre der Bereich auf eurem Grundstück beim Schuppen nicht auch ein guter Sitzplatz? Dann könnt ihr beim Frühstück oder Grillen, etc. auf euer schönes Haus schauen :)
 
kati1337

kati1337

Wenn der Schuppen neu ist und nicht in der ursprünglichen Baugenehmigung enthalten ist, würden sie wohl eine Baugenehmigung benötigen und ihr hättet von der Gemeinde eine entsprechende Bauanzeige erhalten müssen.... paar cm Abstand sind uninteressant; Grenzbebauung muss erlaubt sein und die maximal Meter dafür dürfen nicht überschritten werden.

Ich würde das mal Abklären an eurer Stelle; dann mit dem Nachbarn sprechen, falls es nicht genehmigt ist, dann könnt ihr wohl frei hantieren auf der Grenze und er darf sich nicht beschweren..
Hmm wir brauchen hier insgesamt keine Baugenehmigung, nur eine Bauanzeige. Ich habe generell von der Gemeinde nie was von Nachbargrundstücken bekommen, wir waren aber auch die letzten die hier gebaut haben. Das Haus daneben hatte immer so 4-5 Wochen mehr Baufortschritt als wir.

Das ist dann eine Einfriedung per Zaun, wenn Du auf die Grenze gehst. Das regelt das Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern oder der Bebauungsplan.
Hinter der Grenze bist Du dann allerdings frei, zu bauen wir Du willst.
Auf die Grenze möchte ich eigentlich nicht gehen, aber was zählt denn als "auf der Grenze"? Der Nachbar hat seinen Schuppen auch nicht "auf die Grenze" gestellt, allerdings wenn er die Tür von dem Teil weiter aufmacht als im rechten Winkel dann ist die Tür bei uns auf dem Grundstück. ;) Sprich, 40cm Abstand sind es wohl keine. Vielleicht so 20? Keine Ahnung, ich war jetzt nicht mit dem Lineal draußen.
Wenn ich jetzt sagen wir mal im gleichen Abstand von 20cm zur Grenze nen Holz-Sichtschutzzaun aufstelle, bin ich dann rechtlich safe? Ein Kollege meinte man müsse 50cm einhalten, andere sagen das gelte nur für Hecken.


Ein Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes und in den Bebauungsplan kann diese Frage beantworten.
Im Bebauungsplan steht nicht viel dazu. Nur, dass die Grundstücke die zu einer größeren Straße ausgerichtet sind sowas nicht bauen dürfen wenn sie damit die Sicht des Verkehrs beeinträchtigen. Das trifft auf uns nicht zu. Dann müsste ja die nächste "höhere" Verordnung dafür greifen, oder?
Wo muss ich denn da reinschauen? Baugesetzbuch? Bauordnung? Es gibt doch auch spezielle Verordnungen nur für Gärten ,oder? Alles wieder Ländersache? Ich blicke da im Bürokratiejungle nicht ganz durch.
 
kati1337

kati1337

Wäre der Bereich auf eurem Grundstück beim Schuppen nicht auch ein guter Sitzplatz? Dann könnt ihr beim Frühstück oder Grillen, etc. auf euer schönes Haus schauen :)
Auch eine Idee. Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Nachteilig wäre dann, dass der Sitzplatz so nah am Nachbargrundstück ist. Und wir müsten weiter laufen von der Küche bis zur Terrasse. So wie es aktuell geplant ist könnten wir das Küchenfenster als Durchreiche zur Terrasse nutzen, das fänd ich super praktisch :D
 
J

Joedreck

Es kann doch auch mehr als einen Platz zum Sitzen geben. Vielleicht ein kleiner Feuerkorb für Weinabende.

Ansonsten, sofern dich der Schuppen grundsätzlich nicht stört, kannst du da einen Sichtschutz hinbauen und beranken lassen. Jedenfalls in üblicher Höhe.
 
Y

ypg

Wir haben unseren Carport auch direkt auf der Grenze
Für Stellplätze (Carports/Garage) gelten andere Gesetze. Und das meist innerhalb des Baufensters. Da ist Grenzbebauung erlaubt. Sollte man aber wissen, wenn man baut/gebaut hat.

Bei Schuppen und co sind nach meines Wissens die Grenzabstände einzuhalten.
Aber egal, wenn einem das nicht stört. Man muss nicht über alles klagen, da gebe ich Dir recht.
Allerdings würde ich mich dann der Sichtweise etwas anpassen: wenn der Nachbar es nicht so genau nimmt, dann halte ich mich auch nicht an ein paar Zentimeter auf. Dann würde ich machen, wie es mir gefällt, aber im Rahmen.
Nachteilig wäre dann, dass der Sitzplatz so nah am Nachbargrundstück ist. Und wir müsten weiter laufen von der Küche bis zur Terrasse.
Ich glaube, er meint nicht die Hauptterrasse, sondern den netten Zweit-Sitzplatz.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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