E
Escroda
Ja.Darf ich das ohne weiteres tun?
Nein, sofern dein Sichtschutz unter 2m Höhe bleibt.Muss ich da irgendwelche Abstände einhalten?
Das ist nicht zulässig. Entweder auf die Grenze oder 1m Abstand.ein paar Zentimeter weit auf deren Grundstück.
Gute Einstellung.Will mich auch nicht mit denen anlegen wegen sowas.
Das sieht die niedersächsische Landesbauordnung auch nur vor, wenn der Nachbar von nachbarschützenden Vorschriften abweichen will.Ich habe generell von der Gemeinde nie was von Nachbargrundstücken bekommen
Ja.Wenn ich jetzt sagen wir mal im gleichen Abstand von 20cm zur Grenze nen Holz-Sichtschutzzaun aufstelle, bin ich dann rechtlich safe?
Nein.Wo muss ich denn da reinschauen? Baugesetzbuch?
Ja. §5, Absatz 8, Nr. 1, Buchstabe b)Bauordnung?
Nicht, dass ich wüsste. Aber es gibt das Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, sechster Abschnitt.Es gibt doch auch spezielle Verordnungen nur für Gärten ,oder?
Ja.Alles wieder Ländersache?
Keinen oder mindestens einen Meter, es sei denn, der Kasten ist höher als 3m oder länger als 9m oder es steht schon ein anderes Gebäude auf der Grenze, so dass insgesamt die 9m überschritten werden, oder auf irgendeiner anderen Grenze des Nachbarn, außer zur Straße, steht schon ein oder mehrere Gebäude, so dass insgesamt 15m überschritten werden.Wie viel Abstand hätte man denn zur Grenze einhalten müssen?
bis 2m Höhe egalmit dem Sichtschutz-Zaun?
Ist nicht Dein Problem. Nach §27 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz, Absatz 1, Nr. 1 muss dein Nachbar auf seinem Grundstück einfrieden.wie wir das nachher mit der Einfriedung machen