Wenn der Schuppen neu ist und nicht in der ursprünglichen Baugenehmigung enthalten ist, würden sie wohl eine Baugenehmigung benötigen und ihr hättet von der Gemeinde eine entsprechende Bauanzeige erhalten müssen.... paar cm Abstand sind uninteressant; Grenzbebauung muss erlaubt sein und die maximal Meter dafür dürfen nicht überschritten werden.
Ich würde das mal Abklären an eurer Stelle; dann mit dem Nachbarn sprechen, falls es nicht genehmigt ist, dann könnt ihr wohl frei hantieren auf der Grenze und er darf sich nicht beschweren..
Hmm wir brauchen hier insgesamt keine Baugenehmigung, nur eine Bauanzeige. Ich habe generell von der Gemeinde nie was von Nachbargrundstücken bekommen, wir waren aber auch die letzten die hier gebaut haben. Das Haus daneben hatte immer so 4-5 Wochen mehr Baufortschritt als wir.
Das ist dann eine Einfriedung per Zaun, wenn Du auf die Grenze gehst. Das regelt das Nachbarschaftsrecht in den Bundesländern oder der Bebauungsplan.
Hinter der Grenze bist Du dann allerdings frei, zu bauen wir Du willst.
Auf die Grenze möchte ich eigentlich nicht gehen, aber was zählt denn als "auf der Grenze"? Der Nachbar hat seinen Schuppen auch nicht "auf die Grenze" gestellt, allerdings wenn er die Tür von dem Teil weiter aufmacht als im rechten Winkel dann ist die Tür bei uns auf dem Grundstück. ;) Sprich, 40cm Abstand sind es wohl keine. Vielleicht so 20? Keine Ahnung, ich war jetzt nicht mit dem Lineal draußen.
Wenn ich jetzt sagen wir mal im gleichen Abstand von 20cm zur Grenze nen Holz-Sichtschutzzaun aufstelle, bin ich dann rechtlich safe? Ein Kollege meinte man müsse 50cm einhalten, andere sagen das gelte nur für Hecken.
Ein Blick in die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes und in den Bebauungsplan kann diese Frage beantworten.
Im Bebauungsplan steht nicht viel dazu. Nur, dass die Grundstücke die zu einer größeren Straße ausgerichtet sind sowas nicht bauen dürfen wenn sie damit die Sicht des Verkehrs beeinträchtigen. Das trifft auf uns nicht zu. Dann müsste ja die nächste "höhere" Verordnung dafür greifen, oder?
Wo muss ich denn da reinschauen? Baugesetzbuch? Bauordnung? Es gibt doch auch spezielle Verordnungen nur für Gärten ,oder? Alles wieder Ländersache? Ich blicke da im Bürokratiejungle nicht ganz durch.