Grundstück aufschütten oder nicht?

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Yaso2.0

Yaso2.0

Ich habe nun eine E-Mail an den GU geschrieben, auf deren Basis wir dann telefonieren können. Ich möchte ihn nicht überfallen, es soll sich vorbereiten können und ja evtl. auch schon Lösungsvorschläge unterbreiten können.

Danke @icandoit für deine Mühe!

Ich gebe Feedback, sobald ich dazu was konkretes neues habe!

LG
 
11ant

11ant

und meine Frage ist, muss man dafür wirklich 1,50m ansetzen?
Kurze Antwort: ja. Gegenfrage: was glaubst Du eigentlich, wo meine Aussage, Kellervermeidungsaufwand gäbe es prinzipiell nicht billiger als Kellerbauaufwand, wohl herkommt ? (unter anderem von den Preisen von - und Grundstücksbedarfen für - L-Steine und dergleichen). Die Pauschalformel, bei zwei Metern Höhenunterschied im Baufenster seien die beiden Wege ökonomisch adäquat und auf dem Weg dorthin gelte das anteilig, kommt schließlich aus der Praxis und nicht aus konfuzianischen Glückskeksen ;-)
 
I

icandoit

Der Hoehenunterschied ist es nicht. Der ist ja eigentlich nur 1 m im Bereich des Hauses. Aber die Strasse ist vermutlich schon etwas eingegraben an der Hangseite.

Frage an den TE darf man an der Grenze Strasse Stuetzmauern errichten?
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Kurze Antwort: ja. Gegenfrage: kommt schließlich aus der Praxis und nicht aus konfuzianischen Glückskeksen ;-)
Danke! Ich weiß dein Fachwissen wirklich sehr zu schätzen :D

Der Hoehenunterschied ist es nicht. Der ist ja eigentlich nur 1 m im Bereich des Hauses. Aber die Strasse ist vermutlich schon etwas eingegraben an der Hangseite.

Frage an den TE darf man an der Grenze Strasse Stuetzmauern errichten?
Nach meinem Verständnis und der Erklärung des GU zu Anfang:

Wenn man 3m den Grenzabstand zum Nachbarn einhält, ist der Höhenunterschied auf den Bereich, in der das Haus platziert wird "nur" noch ca. 70 cm. Da sagte man mir, dass bei einem Höhenunterschied von 70cm auf ca. 11 m kein Keller nötig wäre.

Alle benachbarten Häuser Richtung Westen (also Straße hoch) haben Stützmauern zur Strasse und die müssten bei uns auch kommen. Die Richtung Osten (also Richtung Straße abwärts) haben ihr Gelände komplett auf Straßenniveau (das sind 2 Häuser und auf der gegenüberliegenden Seite bald eine Kita)
 
11ant

11ant

Ich weiß dein Fachwissen wirklich sehr zu schätzen
Wie kommt es dann zu der Situation (wenn ich es recht verstanden habe), daß Du ein im wesentlichen fertig geplantes Haus nun plötzlich um anderthalb Meter verspringen willst, um noch rasch eine dazwischengestopfte Geländemodellierung unterzubringen ?
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Wie kommt es dann zu der Situation (wenn ich es recht verstanden habe), daß Du ein im wesentlichen fertig geplantes Haus nun plötzlich um anderthalb Meter verspringen willst, um noch rasch eine dazwischengestopfte Geländemodellierung unterzubringen ?
Ich selbst will ja nichts ändern. Bis gestern war meine Welt auch noch in Ordnung.

Ich bekam gestern von einem Mitarbeiter des GU einen Anruf, ich solle mir den neuen Lageplan bitte ansehen, man würde mich damit darüber in Kenntnis setzen, dass sich aufgrund des Grundstückes die Änderung ergeben hätte, dass das Haus statt bisher 3,5 m, jetzt 5 m Abstand zum Nachbargrundstück haben wird. Aufgrund der Tatsache, dass das Gelände abgefangen werden muss, wäre diese Änderung nötig.

Ich habe es erstmal "angenommen" und gefragt, was man denn jetzt tun könnte. Der Mitarbeiter am Telefon sagte mir, man könne daran leider nichts ändern.

Und deshalb hab ich hier erneut nachgefragt. Ich möchte mich mit dem GU in Verbindung setzen um ihm sagen, dass es aus meiner Sicht eben diese und jene Möglichkeiten gibt (die ich ja dank des Schwarmwissens hier mitnehme) oder ob er alternativen hat, womit sich das Problem verhindern/verringern ließe.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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