F
Frelili
@saralina87
Nein, aus dem Wert der Wohnung heraus nie.
Uff.
Und wie würde der Nießbrauch berechnet, wenn die Whg. verschenkt wird, aber es wird/würde gar nicht vermietet werden, sie bliebe einfach leer und unbewohnt?
Mit anderen Worten, ich tue mich schwer mit dieser Mietsache, da ist doch gar nichts vermietet - aktuell. Und erst soll geschenkt werden, ein Nießbrauchsrecht hinterlegt werden - und dann ggfls./wahrscheinlich an den Beschenkten, zeitlich später, vermietet werden.
Nein, aus dem Wert der Wohnung heraus nie.
Uff.
Und wie würde der Nießbrauch berechnet, wenn die Whg. verschenkt wird, aber es wird/würde gar nicht vermietet werden, sie bliebe einfach leer und unbewohnt?
Mit anderen Worten, ich tue mich schwer mit dieser Mietsache, da ist doch gar nichts vermietet - aktuell. Und erst soll geschenkt werden, ein Nießbrauchsrecht hinterlegt werden - und dann ggfls./wahrscheinlich an den Beschenkten, zeitlich später, vermietet werden.