F
Frelili
@nordanney :
Sorry, ich kann nicht folgen.
Ich versuche es nochmal:
1.
Du sagst, es sei exotisch einen Nießbrauch einzurichten, ok, wir dachten es sei üblich.
2.
Du sagst, Nießbrauch hat nichts mit Nutzung durch den Schenkenden zu tun, und daß "wir" dazu kein Recht hätten. Wer hat wofür kein Recht? Kann nicht folgen. Das Recht soll doch gerade dem Schenkenden vorbehalten sein. Er/sie sollen das Recht behalten mit der Whg. zu tun was sie zu Lebzeiten damit tun wollen. Und was das ist, die Eigennutzung in naher Zukunft als Zweitwohnung, habe ich ja bereits geschrieben. Vorher soll und kann es gerne, anstatt fremd, an das eigene Kind vermietet werden. Passt doch gut. Was ist daran unklar oder falsch?
3.
Du sagst weiter, "drumherum", wie die z.B. kostenfreie Nutzung. Ja, genau - und zwar für die ersten 1 bis max. 3 Monate bis zur Schenkung und der Ausarbeitung wieviel Miete später verlangt werden soll und kann, und ob sich das alles rechnet, usw. Was ist falsch daran, die ersten max. 3 Monate das Kind kostenfrei wohnen zu lassen, als ins Blaue einen unreflektierten Mietvertrag vor Ausarbeitung der späteren Details, zu mache? Zumal doch eh eine Schenkung ansteht. Nur dann, ja, wenn es in die Länge geht, also die besagten 1 bis 3 Jahre, dann soll schon Geld / Meite fließen, schließlich stand die Whg. lange genug leer und eine ortsübliche Meinte zu verlangen, vom eigenen Kind, wenn schon geschenkt wurde, empfinden wir als legitim und anständig/vernünftig.
4.
"Unbeleihbarkeit für die Bank", sorry das verstehe ich nicht - was bedeutet das?
5.
"Du hast noch immer nicht gesagt, warum Ihr das wirklich machen wollt"
Was ??? Das ist alles! Steht doch alles da. :rolleyes:
Sorry, ich kann nicht folgen.
Ich versuche es nochmal:
1.
Du sagst, es sei exotisch einen Nießbrauch einzurichten, ok, wir dachten es sei üblich.
2.
Du sagst, Nießbrauch hat nichts mit Nutzung durch den Schenkenden zu tun, und daß "wir" dazu kein Recht hätten. Wer hat wofür kein Recht? Kann nicht folgen. Das Recht soll doch gerade dem Schenkenden vorbehalten sein. Er/sie sollen das Recht behalten mit der Whg. zu tun was sie zu Lebzeiten damit tun wollen. Und was das ist, die Eigennutzung in naher Zukunft als Zweitwohnung, habe ich ja bereits geschrieben. Vorher soll und kann es gerne, anstatt fremd, an das eigene Kind vermietet werden. Passt doch gut. Was ist daran unklar oder falsch?
3.
Du sagst weiter, "drumherum", wie die z.B. kostenfreie Nutzung. Ja, genau - und zwar für die ersten 1 bis max. 3 Monate bis zur Schenkung und der Ausarbeitung wieviel Miete später verlangt werden soll und kann, und ob sich das alles rechnet, usw. Was ist falsch daran, die ersten max. 3 Monate das Kind kostenfrei wohnen zu lassen, als ins Blaue einen unreflektierten Mietvertrag vor Ausarbeitung der späteren Details, zu mache? Zumal doch eh eine Schenkung ansteht. Nur dann, ja, wenn es in die Länge geht, also die besagten 1 bis 3 Jahre, dann soll schon Geld / Meite fließen, schließlich stand die Whg. lange genug leer und eine ortsübliche Meinte zu verlangen, vom eigenen Kind, wenn schon geschenkt wurde, empfinden wir als legitim und anständig/vernünftig.
4.
"Unbeleihbarkeit für die Bank", sorry das verstehe ich nicht - was bedeutet das?
5.
"Du hast noch immer nicht gesagt, warum Ihr das wirklich machen wollt"
Was ??? Das ist alles! Steht doch alles da. :rolleyes: