Das Bauamt wird dir lediglich mitteilen, dass durch die Teilung kein rechtswidriger Zustand entstehen darf, was mit einem Bestandshaus beiderseits der Grenze der Fall sein würde. Verpflichtung hin oder her.
Der Vermesser könnte Tatsachen vorwegnehmen, aber letztlich würde er ein amtliches Dokument fälschen, weswegen ich nicht glaube, dass ihr einen findet, der das macht. Aber man hat schon Pferde kotzen sehen.
Wenn ihr im BA fragt, riskiert ihr schlafende Hunde zu wecken...