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rdwlnts
Hallo,
wir haben Probleme mit unserem GU. Eigentlich dachten wir einen soliden GU ausgewählt zu haben, zumal wir auch zufrieden Leute kennen, die mit dem GU gebaut haben und sehr mit diesem zufrieden waren.
Kurz zu unserem Bauvorhaben. Seit Ende November haben wir die Baugenehmigung vorliegen und sind an der Bemusterung dran. Ziel war es, nach dem eigentlichen Bemusterungstermin im Januar, die Bemusterung Ende Februar abzuschließen. Seit Februar ist aber ziemliche Funkstille und auf unsere Emails wird nicht eingegangen, Fragen zum Status oder evtl. Problemen bleiben unbeantwortet. Anrufe werden auch nur einsilbig abgewürgt.
Wenn man bedenkt, dass wir seit Ende November an der Bemusterung dran sind, da das der Zeitpunkt war, an dem die Baugenehmigung vorlag, die die Voraussetzung für den Bemusterungstermin war, finden wir das schon sehr bedenklich und die Dauer der Bemusterung eigentlich nicht akzeptabel. Bei wem dauert die Bemusterung schon 6 Monate....
Zudem wurde während der Bemusterungsprotokoll auch wieder darauf hingewiesen, dass die Festpreisgrenze im Juli abläuft. Nach 19 Monaten. Solange sind wir schon dran und so schleppend läuft es. Wobei 6 Monate alleine für die Baugenehmigung drauf gingen wofür der GU nichts kann.
Wie dem auch sei, unser Eindruck ist der, dass wir hingehalten werden, evtl. um eine Preiserhöhung durch Auslaufenlassens der Festpreisgrenze zu ermöglichen. Wir haben uns auch schon an die Geschäftleitung gewand aber seit dem sind schon wieder Wochen vergangen und nichts ist wirklich passiert. Wir können uns das Verhalten des GUs so gar nicht erklären.
Ich habe heute etwas recherchiert und bin auf § 650k Baugesetzbuch gestoßen, welcher seit 1.1.2018 gilt. Dort ist geregelt, das in Werksverträgen ein verbindlicher Termin oder eine Dauer angegeben sein muss. Das ist bei uns aber nicht der Fall. Auch in den Vorgesprächen haben wir keine Zeitangabe erhalten obwohl wir diese mehrfach angefragt haben.
Wer kann uns sagen, wie man mit dem §650 umgeht, wenn man keine Zeitangabe im Vertrag oder Bauleistungsbeschreibung vorliegen hat. Das Baugesetzbuch scheint anschließend recht weich zu sein und lediglich auf eine möglichst schnellen Abschluss des Bauvorhabens abzuzielen. Können wir darauf aufbauend irgendwie mehr Druck beim GU aufbauen?
wir haben Probleme mit unserem GU. Eigentlich dachten wir einen soliden GU ausgewählt zu haben, zumal wir auch zufrieden Leute kennen, die mit dem GU gebaut haben und sehr mit diesem zufrieden waren.
Kurz zu unserem Bauvorhaben. Seit Ende November haben wir die Baugenehmigung vorliegen und sind an der Bemusterung dran. Ziel war es, nach dem eigentlichen Bemusterungstermin im Januar, die Bemusterung Ende Februar abzuschließen. Seit Februar ist aber ziemliche Funkstille und auf unsere Emails wird nicht eingegangen, Fragen zum Status oder evtl. Problemen bleiben unbeantwortet. Anrufe werden auch nur einsilbig abgewürgt.
Wenn man bedenkt, dass wir seit Ende November an der Bemusterung dran sind, da das der Zeitpunkt war, an dem die Baugenehmigung vorlag, die die Voraussetzung für den Bemusterungstermin war, finden wir das schon sehr bedenklich und die Dauer der Bemusterung eigentlich nicht akzeptabel. Bei wem dauert die Bemusterung schon 6 Monate....
Zudem wurde während der Bemusterungsprotokoll auch wieder darauf hingewiesen, dass die Festpreisgrenze im Juli abläuft. Nach 19 Monaten. Solange sind wir schon dran und so schleppend läuft es. Wobei 6 Monate alleine für die Baugenehmigung drauf gingen wofür der GU nichts kann.
Wie dem auch sei, unser Eindruck ist der, dass wir hingehalten werden, evtl. um eine Preiserhöhung durch Auslaufenlassens der Festpreisgrenze zu ermöglichen. Wir haben uns auch schon an die Geschäftleitung gewand aber seit dem sind schon wieder Wochen vergangen und nichts ist wirklich passiert. Wir können uns das Verhalten des GUs so gar nicht erklären.
Ich habe heute etwas recherchiert und bin auf § 650k Baugesetzbuch gestoßen, welcher seit 1.1.2018 gilt. Dort ist geregelt, das in Werksverträgen ein verbindlicher Termin oder eine Dauer angegeben sein muss. Das ist bei uns aber nicht der Fall. Auch in den Vorgesprächen haben wir keine Zeitangabe erhalten obwohl wir diese mehrfach angefragt haben.
Wer kann uns sagen, wie man mit dem §650 umgeht, wenn man keine Zeitangabe im Vertrag oder Bauleistungsbeschreibung vorliegen hat. Das Baugesetzbuch scheint anschließend recht weich zu sein und lediglich auf eine möglichst schnellen Abschluss des Bauvorhabens abzuzielen. Können wir darauf aufbauend irgendwie mehr Druck beim GU aufbauen?
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