R
rollmops1978
Hallo zusammen,
wir haben nun ein sehr ansprechendes Angebot eines Annuitätendarlehens über einen Finanzvermittler erhalten, in dem alle relevanten Kriterien nach unseren Vorstellungen fixiert sind.
Das Einzige woran ich mich massiv störe, ist die nicht enthaltende Unwirksamkeitserklärung bzgl. der Abtretungserklärung. Es steht explizit im Angebot, dass Forderungen an Dritte abgetreten werden können.
Dass eine Abtretung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten unsererseits entsteht, schließe ich zu 99,9% aus (auch wenn das jetzt vielleicht arrogant klingt). Wir haben eine Beleihungsquote von unter 70% und eine monatliche Rate von unter 20% unseres verfügbaren Hamburg-Nettoeinkommens. Daher haben wir uns auch den Darlehensgeber aussuchen können. Haben 20 Jahre Zinsbindung bei 3,05% und wollen viel über die 5%-Sondertilgung zahlen.
Nun mal meine Fragen:
Welchen Grund könnte ein Darlehensgeber haben, ein vertragsgemäß bedientes Darlehen abzutreten?
Kann der Käufer des Darlehens dieses sofort und grundlos fällig stellen? Warum sollte er dies tun?
Ums zusammen zu fassen: Ich bin mit dem Vertrag super zufrieden und hätte aus meiner Sicht über die komplette Vertragsdauer die Sicherheit über die monatliche Belastung und darüber hinaus Max. Flexibilität über die Sondertilgung. Mit Ende der Zinsbindung sollte das Darlehen komplett getilgt sein, sodass mir irgendwelche auftretenden Turbulenzen am Kapitalmarkt völlig Wurst sind.
Angst macht mir nur das Szenario, dass plötzlich jemand in einer Hochzinsphase um die Ecke kommt und das Darlehen fällig stellt und ich mir dann selbst die Fresse poliere, dass ich einen Vertrag ohne Ausschluss der Abtretungsklausel unterschrieben habe.
Was meint Ihr? Wie seht Ihr die Thematik grundsätzlich?
Schonmal danke vorab und viele Grüße,
der Mops
wir haben nun ein sehr ansprechendes Angebot eines Annuitätendarlehens über einen Finanzvermittler erhalten, in dem alle relevanten Kriterien nach unseren Vorstellungen fixiert sind.
Das Einzige woran ich mich massiv störe, ist die nicht enthaltende Unwirksamkeitserklärung bzgl. der Abtretungserklärung. Es steht explizit im Angebot, dass Forderungen an Dritte abgetreten werden können.
Dass eine Abtretung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten unsererseits entsteht, schließe ich zu 99,9% aus (auch wenn das jetzt vielleicht arrogant klingt). Wir haben eine Beleihungsquote von unter 70% und eine monatliche Rate von unter 20% unseres verfügbaren Hamburg-Nettoeinkommens. Daher haben wir uns auch den Darlehensgeber aussuchen können. Haben 20 Jahre Zinsbindung bei 3,05% und wollen viel über die 5%-Sondertilgung zahlen.
Nun mal meine Fragen:
Welchen Grund könnte ein Darlehensgeber haben, ein vertragsgemäß bedientes Darlehen abzutreten?
Kann der Käufer des Darlehens dieses sofort und grundlos fällig stellen? Warum sollte er dies tun?
Ums zusammen zu fassen: Ich bin mit dem Vertrag super zufrieden und hätte aus meiner Sicht über die komplette Vertragsdauer die Sicherheit über die monatliche Belastung und darüber hinaus Max. Flexibilität über die Sondertilgung. Mit Ende der Zinsbindung sollte das Darlehen komplett getilgt sein, sodass mir irgendwelche auftretenden Turbulenzen am Kapitalmarkt völlig Wurst sind.
Angst macht mir nur das Szenario, dass plötzlich jemand in einer Hochzinsphase um die Ecke kommt und das Darlehen fällig stellt und ich mir dann selbst die Fresse poliere, dass ich einen Vertrag ohne Ausschluss der Abtretungsklausel unterschrieben habe.
Was meint Ihr? Wie seht Ihr die Thematik grundsätzlich?
Schonmal danke vorab und viele Grüße,
der Mops