Abtretungsklausel zwingend?

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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toxicmolotof

Da kenne ich auch genügende, aber egal.

Du hast keine Ahnung von Kreditrisiken auf Gesamtbankebene. Es geht nicht um Sicherheiten (die in der Tat natürlich risikomindernd wirken) sondern um den verbleibenden Risikobetrag, der eliminiert wird.

Und schon gar nicht geht es darum einen einzelnen Kreditnehmer zu ärgern.

Welche Kosten hat denn so ein Kreditnehmer dadurch?
 
S

sisqonrw

Kannst du mir bitte ein paar Banken nennen, die ohne diese Abtretungsklausel arbeiten. Bei mir ist es nämlich aktuell.
 
T

toxicmolotof

Zum Beispiel mein Arbeitgeber. Und viele andere Sparkassen. In den AGBs ist die Klausel zwar vorhanden, ergänzt den Kreditvertrag auf Kundenwunsch gerne um eine Klausel, die den Verkauf des Kredites und die Anwendung dieses Punktes ausschließt.
 
N

nordanney

Kannst du mir bitte ein paar Banken nennen, die ohne diese Abtretungsklausel arbeiten. Bei mir ist es nämlich aktuell.
Die Abtretungsklausel kann bei annähernd allen Volks- und Raiffeisenbanken gestrichen oder in der Art abgeändert werden, dass ein Forderungsverkauf nur innerhalb der Genossenschaftsgruppe möglich ist.

Mir persönlich ist es aber egal. Nur die Schuldner, die Ihre Finanzierung nicht bedienen können, haben ein Problem. Wer dann Kreditgeber ist, ist zweitrangig (auch wenn es ja immer die bösen Banken sind, die die Schuldner dann in den Ruin, die Scheidung, den Selbstmord etc. treiben...).
 
S

sisqonrw

Es werden auch Forderungen verkauft, wo der Schuldner noch nie in Verzug war. Das ist ja das Problem.


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Hallo sisqonrw,

obschon ich den 1. link stehen gelassen habe - der ist noch als seriös zu betrachten, habe ich Deinen link aus diesem Post gelöscht; die Quelle dient imho lediglich der Auflage (sagt man das auch bei I-Net Auftritten?). Bitte beachte die Forenregeln, gem. derer das posten von links nicht erlaubt ist.

Vielen Dank!
Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
T

toxicmolotof

Natürlich werden nur nicht notleidende Kredite verkauft. Das ist ja der Sinn bei der Sache. Bei solchen Verkäufen darf idR gar kein notleidender Kredit mitverkauft werden.

Notleidende Kredite lassen sich gar nicht verkaufen, außer an ein Inkassobüro o.ä.

Nochmal die Frage: Welchen Nachteil (welche Kosten) hat der Kreditnehmer bei einem Forderungsverkauf?
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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