Viele Bauherren möchte die Finanzierung "am Wohnort" haben, also im Problemfalle ihren Sachbearbeiter ansprechen und direkt - von Angesicht zu Angesicht - Probleme oder sonstige Sachverhalte klären. Das ist einer der Gründe, warum viele Bauherren die Finanzierungen über Interhyp & Co. mit unbekannten oder entfernten Banken ablehnen, auch wenn diese günstiger sein mögen.
Genau diese Motivation kann natürlich im Falle einer Abtretung ins Leere laufen, wenn die (ursprünglich) finanzierende Bank die Forderung an eine dritte Partei verkauft. Das kann in Portfolien stattfinden (ein Bündel an bestehenden Finanzierungen), welche sich aus guten und / oder schlechten Finanzierungen zusammensetzen können.
Die Klausel dürfte in den allermeisten Fällen vollkommen OK sein. Zwangsvollstreckungen kommen nicht aus dem Nichts und vor willkürlichen Handlungen sind in Deutschland immer noch die Gerichte davor. Es wird nichts so heiß gekocht, wie uns gewisse TV-Sendungen glauben machen wollen.