Abtretungsklausel zwingend?

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N

nordanney

Wenn nach 50% Darlehenstilgung echte Zahlungsprobleme auftreten, ist

A) die Bank noch das kleinere Problem oder
B) jede andere Bank um eine Realkreditfinanzierung froh
 
f-pNo

f-pNo

Wenn nach 50% Darlehenstilgung echte Zahlungsprobleme auftreten, ist

A) die Bank noch das kleinere Problem oder
B) jede andere Bank um eine Realkreditfinanzierung froh
Echte Zahlungsprobleme würden z.B. bei uns entstehen, wenn ich langfristig ohne Arbeit sein (Hauptverdiener) oder anderweitig langfristig (schwere Krankheit) ausfallen würde.
Dann könnte es passieren, dass wir die langfristig hohe Rate nicht mehr tragen können.

Wobei Du evtl. Recht hast. Der Weg, dass eine andere Bank die restlichen 50% neu finanziert und damit die Rate gesenkt werden kann, könnte natürlich hierfür die Lösung sein. Allerdings - es könnte schwierig werden, eine Bank zu finden, welche die 50 % (z.B. verbliebene 150.000 Euro) finanziert, wenn der Hauptverdiener langfristig arbeitslos oder z.B. berufsunfähig ist (egal, ob die Immobilie als Sicherheit mit 100% potenziellen Werterlös herhält).
 
W

wewerad

Es geht doch überhaupt nicht um Zinsänderungsrisiken.

Vertrag ist und bleibt Vertrag. Bindend für beide Seiten und auch für "Käufer".
Und genau hier liegt denke ich das Missverständnis bei den Fragestellern. Schon im Eingangspost wird gefragt, ob der Käufer das Darlehen sofort und grundlos fällig stellen kann.

Kann er also nicht. D.h. wer mit den Zahlungen pünktlich nachkommt, ist während Zinsbindung auf der sicheren Seite.
Also nur wenn man auf Kulanz angewiesen ist, hat man eventuell schlechtere Karten...
 
V

Voki1

Viele Bauherren möchte die Finanzierung "am Wohnort" haben, also im Problemfalle ihren Sachbearbeiter ansprechen und direkt - von Angesicht zu Angesicht - Probleme oder sonstige Sachverhalte klären. Das ist einer der Gründe, warum viele Bauherren die Finanzierungen über Interhyp & Co. mit unbekannten oder entfernten Banken ablehnen, auch wenn diese günstiger sein mögen.

Genau diese Motivation kann natürlich im Falle einer Abtretung ins Leere laufen, wenn die (ursprünglich) finanzierende Bank die Forderung an eine dritte Partei verkauft. Das kann in Portfolien stattfinden (ein Bündel an bestehenden Finanzierungen), welche sich aus guten und / oder schlechten Finanzierungen zusammensetzen können.

Die Klausel dürfte in den allermeisten Fällen vollkommen OK sein. Zwangsvollstreckungen kommen nicht aus dem Nichts und vor willkürlichen Handlungen sind in Deutschland immer noch die Gerichte davor. Es wird nichts so heiß gekocht, wie uns gewisse TV-Sendungen glauben machen wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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