Abtretungsklausel zwingend?

4,50 Stern(e) 4 Votes
W

wewerad

Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
 
N

nordanney

Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
Genauso ist es! Es gibt einen bestehenden Vertrag und der ist von beiden Seiten einzuhalten (Zinssätze, Laufzeiten, Sicherheiten, ADBs, Kündigungsmöglichkeiten etc.)
 
Jochen104

Jochen104

Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
Die Zinsbindung nennt sich Zinsbindung weil beide Parteien an den Zins gebunden sind. Wenn die Zinsbindung nicht fix wäre, könntest du (oder die Bank) auch gleich ein variables Darlehen abschließen. In der Regel refinanzieren sich die Banken solch langjährige Geschäfte auch entsprechend.

Viele Grüße
Jochen
 
T

toxicmolotof

Es geht doch überhaupt nicht um Zinsänderungsrisiken.

Vertrag ist und bleibt Vertrag. Bindend für beide Seiten und auch für "Käufer".
 
f-pNo

f-pNo

Jetzt auch mal meinen Senf dazu - wobei ich mich bei diesem Thema auf etwas dünneren Eis bewege.

Die Abtretung bzw. der Verkauf der Forderung hat für den Kreditnehmer keine Auswirkungen, wenn er die Vertragsbedingungen (Ratenzahlung) einhält.

Allerdings könnte es unter Umständen für ihn Probleme geben, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Mit der Bank, welche ihm ehemals den Kredit gewährt hat, kann ggf. noch eine Übereinkunft geschlossen werden - z.B. Stundung, Reduzierung der Rate, Tilgungsaussetzung. Hängt meines Erachtens auch ein wenig von der Gesamtkundenbeziehung sowie der Kommunikation zwischen Kunden und Bank(Berater) ab. Daher heißt es ja oft, dass die Bank vor Ort, auch wenn sie einen leicht höheren Zinssatz hat, ggf. die bessere Wahl ist.
Unter Umständen sind solche Übereinkünfte auch beim Käufer der Forderung möglich - auch dieser möchte nicht, dass der Kredit den Bach runter geht und er plötzlich einen Ausfall in den Büchern stehen hat. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Käufer ggf. auch mal schneller die Karte "Hausverkauf" spielt, wenn dies sein Ausfallrisiko deutlich senkt bzw. komplett aufhebt.

z.B.
Das Darlehen ist schon zu 50% getilgt.
Die (kreditgebende) Bank hat den Gesamtkunden und die langfristige Kundenbeziehung im Blick. Sie wird ggf. versuchen den Kunden mit den o.g. Mitteln zu unterstützen, damit dieser wieder auf die Beine kommt. Den "Zwangs"verkauf des Hauses hat sie ja immer noch als Option.
Der Käufer der Forderung hat nur sein gekauftes Kreditportfolio im Blick. Wenn sich ein Ausfall abzeichnet, könnte er die restlichen 50% ausstehende Darlehenssumme ggf. zuzüglich ausfallende Zinseinnahmen / Vorschusszinsen über den Hausverkauf realisieren. Ich denke, dass hier tatsächlich ein höheres Verkaufsrisiko besteht.


Bei uns sei dazu gesagt, dass der Finanzberater uns von sich aus nur Darlehen angeboten hatte, bei denen die Bank auf den Forderungsverkauf verzichtet hatte.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3154 Themen mit insgesamt 69174 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abtretungsklausel zwingend?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Größeres Darlehen mit nur 5 Jahren Zinsbindung 14
2Grundstück/Haus getrennt finanzieren - Zinsbindung 11
3Anschlussfinanzierung bei zwei Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit 14
4Forwarddarlehen, Sonderkündigung, Zinsbindung, Erfahrungen? 12
5Kombination aus Bausparer, KFW und Darlehen 10
6Finanzierung mit 35 Jahren Zinsbindung 52
7Hauskauf - Ist die Zinsbindung realistisch eingeschätzt? 11
8Zinsbindung und Kreditlaufzeit auf 10, 15 oder 20 Jahre? 12
9Zinsbindung 10 vs. 15/20 Jahre 14
10KfW Darlehen ok oder geht es günstiger? 10
11Ende der Zinsbindung 2027 - Tilgung aufstocken oder andere Optionen? 33
12Zinsbindung - Einschätzung Finanzierung 23
13Frage: 1% Tilgung und 10 Jahre Zinsbindung. Haus nie abbezahlt? 13
14Soll ich vom Arbeitgeber Darlehen annehmen? 15
15Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
16Preisgleitklausel im Vertrag mit GU 18
17Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
183 Jahre Zinsbindung - Welche Banken machen das? 13
19U-Werte Wärmeverluste laut Auflage, Vergleich für KfW85 Darlehen 12

Oben