S
SamSamSam
Hallo,
Ich habe die Tage kurz mit dem GU telefoniert das geplant im September mit unseren Einfamilienhaus beginnen will.
Dort wurde mir beiläufig die läge mit dem Rohstoff nah gebracht und erwähnt das es dadurch zur Preisanpassung kommen kann wenn sie die Lage bis dahin nicht beruhigt hat.
Den Vertarg zu einenSchlüsselfertigen Einfamilienhaus haben wir Mitte Januar zu einen vereinbarten Preis unterschrieben.
Ich habe jetzt noch einmal diesen Vertrag mir vor genommen aber keine angaben gefunden, die diese Durchzeichnung von Mehrkosten legitimiert. Zumindest finde ich dazu nichts im Vertrag.
Unter dem Absatz Vergütung habe ich lediglich folgende Passage gefunden:
"Der Werklohn wird dem Auftragnehmer als Festpreis garantiert. Kosten für Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom und Abwasser sind im Festpreis nicht enthalten. Diese werden vom Auftraggeber getragen.
Dieser Festpreis gilt bis Übergabe, es sie denn, dass mit den Bauarbeiten aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Vertragsunterzeichnung begonnen worden ist.
Mehrkosten aufgrund von Sonderwünschen, behördlichen Auflagen, höherer Gewalt oder Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie die in § 3 (1) aufgeführten Voraussetzungen sind im Festpreis nicht enthalten."
Muss dazu sagen das es ein Kleinen Unternehmen ist. Ich als leihe kann nicht abschätzen wie sehr die Preissteigerung von 50% bei Holz bei einen Massifgebauten Haus ins Gewicht fallen. Hier würde dies dann ja wahrscheinlich hauptsächlich den Dachstuhl betreffen aber in welcher Höhe? :rolleyes:
Ich habe die Tage kurz mit dem GU telefoniert das geplant im September mit unseren Einfamilienhaus beginnen will.
Dort wurde mir beiläufig die läge mit dem Rohstoff nah gebracht und erwähnt das es dadurch zur Preisanpassung kommen kann wenn sie die Lage bis dahin nicht beruhigt hat.
Den Vertarg zu einenSchlüsselfertigen Einfamilienhaus haben wir Mitte Januar zu einen vereinbarten Preis unterschrieben.
Ich habe jetzt noch einmal diesen Vertrag mir vor genommen aber keine angaben gefunden, die diese Durchzeichnung von Mehrkosten legitimiert. Zumindest finde ich dazu nichts im Vertrag.
Unter dem Absatz Vergütung habe ich lediglich folgende Passage gefunden:
"Der Werklohn wird dem Auftragnehmer als Festpreis garantiert. Kosten für Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom und Abwasser sind im Festpreis nicht enthalten. Diese werden vom Auftraggeber getragen.
Dieser Festpreis gilt bis Übergabe, es sie denn, dass mit den Bauarbeiten aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Vertragsunterzeichnung begonnen worden ist.
Mehrkosten aufgrund von Sonderwünschen, behördlichen Auflagen, höherer Gewalt oder Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, sowie die in § 3 (1) aufgeführten Voraussetzungen sind im Festpreis nicht enthalten."
Muss dazu sagen das es ein Kleinen Unternehmen ist. Ich als leihe kann nicht abschätzen wie sehr die Preissteigerung von 50% bei Holz bei einen Massifgebauten Haus ins Gewicht fallen. Hier würde dies dann ja wahrscheinlich hauptsächlich den Dachstuhl betreffen aber in welcher Höhe? :rolleyes: